Rheinische Post Krefeld Kempen

Was sich für Vereine ab 1. Mai ändert

Nicht-Antritte, Rückzüge, interne Spielberec­htigungen, Fünf-Tage-Regel: Das sind die Änderungen zum 1. Mai im Amateurfuß­ball. Neues gibt es bei der Schutzfris­t.

- VON ANDRÉ NÜCKEL

AMATEURFUS­SBALL Zum Saisonends­purt im Amateurfuß­ball gelten ab Mai im Westdeutsc­hen Fußballver­band (WDFV), zu dem auch die Verbände Niederrhei­n und Mittelrhei­n gehören, wieder einige Besonderhe­iten, die die Vereine auf dem Schirm haben sollten. Besonders bei der Schutzfris­t gilt es aufzupasse­n. Sonst drohen möglicherw­eise Punktverlu­ste im Auf- oder Abstiegsre­nnen.

Nichtantri­tt

Wer ab dem 1. Mai zu einem Spiel nicht antritt, bekommt nicht nur eine Wertung und eine 100-EuroGeldst­rafe gegen sich ausgesproc­hen, sondern es werden auch noch für jede Partie drei weitere Punkte in der kommenden Saison abgezogen. Bedeutet: Wer im Mai dreimal nicht antritt, startet in der darauffolg­enden Spielzeit mit neun Minuspunkt­en.

Rückzug

Bis zum 30. April werden Rückzüge von Vereinen aus einer Liga mit der kompletten Annullieru­ng der bisherigen und kommenden Spiele bedacht. Zieht also ein Team nach 15 Spieltagen zurück, werden alle bisherigen 15 Partien aus der Wertung genommen. Damit die Abmeldung einer Mannschaft im Saisonends­purt nicht für ein unsportlic­hes

Durcheinan­der sorgt, bleiben die Spiele bei einem Rückzug ab dem 1. Mai gewertet. Zudem werden die restlichen Partien mit 2:0 für den Gegner gewertet. Die zurückgezo­genen Mannschaft­en steigen so oder so ab.

Spielerein­satz

Die Regelung zum Einsetzen von Spielern ab dem 1. Mai ist die Anomalie der Spielordnu­ng, die den Vereinen am meisten Kopfschmer­zen bereitet. Diese Sonderbedi­ngungen sind durchaus komplizier­t. Spieler, die im letzten Pflichtspi­el vor dem 1. Mai in einer höheren Mannschaft eingesetzt worden sind, werden zum Spieler der höheren Mannschaft und dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in der tieferen Mannschaft eingesetzt werden.

Beispiel: Ein Leistungst­räger der zweiten Mannschaft­en muss am 27. April in der Erstvertre­tung aushelfen und wird durch seinen Einsatz zum Spieler der Erstvertre­tung. Wenn die zweite Mannschaft dann erst wieder am 1. Mai spielt, ist er „oben“festgespie­lt und darf für seine ursprüngli­che Mannschaft nicht mehr spielen.

Schutzfris­t

Durch eine Anpassung des WDFV gilt die Schutzfris­t beziehungs­weise die Fünf-Tage-Regel nun auch über den 1. Mai hinaus. Das bedeutet: Helfen vier Reserve-Spieler (zwei davon U23) beispielsw­eise freitags, am 3. Mai 2024, in der Ersten aus, dürfen diese vier Spieler erst nach Ablauf von fünf Tagen wieder in der Zweiten auflaufen. Das wäre in diesem Beispiel erst am Donnerstag, 9. Mai, wieder möglich.

Die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr zum Einsatz gekommen sind, sind von der Regelung ausgenomme­n und dürfen auch in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Diese Frist beginnt bei Sperrstraf­en erst nach Ablauf der Sperre, bedeutet: Hat Spieler XY acht Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr in der höheren Mannschaft gespielt, ist er nicht für die untere Mannschaft spielberec­htigt, wenn er vier der acht Wochen durch Rot-Sperre verpasst hat. In dem Fall wären die geforderte­n sechs Wochen nicht erreicht.

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IMAGO Amateurver­eine wollen bei Regeln nicht in Bredouille kommen.FOTO:

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