Rheinische Post Langenfeld

Drohanrufe­rin muss mit Haftstrafe rechnen

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Polizei sucht die Frau, die mit einer Bombendroh­ung für den Abbruch der Live-Sendung von „Germany’s next Topmodel“gesorgt hat.

MANNHEIM Es war 21.11 Uhr in der SAP-Arena in Mannheim, als Heidi Klum (41) plötzlich eine Anweisung aus der Regie über ihren Knopf im Ohr erhielt. Sie solle eine ungeplante Werbepause ankündigen. Vier Minuten zuvor war bei der Polizei ein Drohanruf einer jungen Frau eingegange­n, die sagte, dass während der Live-Übertragun­g des Finales von „Germany’s next Topmodel“(GNTM) eine Bombe hochgehen werde. Klum und die beiden anderen Juroren, Thomas Hayo und Wolfgang Joop, verließen – nachdem sie sich in die Werbepause verabschie­det hatten – sofort die Bühne. Die 10 000 Zuschauer in der Halle ahnten nichts von alledem. Auch die TV-Zuschauer wurden hingehalte­n. Wegen eines technische­n Problems könne die Show nicht fortgesetz­t werden, hieß es zunächst. Erst etwa eine halbe Stunde später forderte ein Moderator in der Halle das Publikum auf, das Gebäude „geordnet zu verlassen“. Die Zuschauer, meist junge Frauen um die 20 Jahre, folgten den Anweisunge­n und gingen ruhig nach draußen, wo es zeitweise hektisch zuging, weil niemand genau wusste, was los war. Dann teilte Pro Sieben mit einer schlichten „Twitter“-Meldung mit, dass die Show an diesem Abend nicht fortgesetz­t werde.

Noch in der Nacht stellte sich heraus, dass es ein Fehlalarm war. Mehr als 100 Einsatzkrä­fte und zwei Spürhunde hatten fast vier Stunden die Halle nach einem Sprengsatz durchsucht und nichts gefunden. Wer die Anruferin war, konnte die Polizei noch nicht ermitteln. „Der Anruf kam von draußen, also nicht aus der Halle. Und die Stimme klang jung“, sagte ein Polizist. Telekommun­ikationsex­perten, die für solche Fälle geschult sind, analysiere­n die Verbindung­sdaten und versuchen so, die Rufnummer herauszube­kommen.

Der Privatsend­er will die Drohanrufe­rin auf Schadeners­atz verklagen, sollte sie gefasst werden. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Anruferin in einem Strafverfa­hren rechtskräf­tig verurteilt wird. Die Frau muss dann mit einer harten Strafe rechnen – wie ein ähnlicher Fall aus Düsseldorf zeigt. Dort hatte vor zwölf Jahren eine Studentin aus Haan den Flughafen mit Bombendroh­ungen lahmgelegt. Ein Zivilgeric­ht verurteilt­e die junge Frau damals zur Zahlung von rund 207 000 Euro plus Zinsen. Eine Strafkamme­r am Landgerich­t verhängte gegen sie eine zweijährig­e Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Heidi Klum bedauerte den Abbruch der Sendung. Sie teilte auf Twitter mit, dass der Abend leider nicht so zu Ende gegangen sei, wie sie es sich gewünscht hätte. „Sicherheit geht vor!“, schrieb sie. Der Sen- der aus Unterföhri­ng wies Kritik an der Räumung der Halle zurück. Um eine Panik in der Halle zu verhindern, erklärte ein Sprecher, habe man in Absprache mit dem Krisenstab von einem technische­n Defekt gesprochen. „Erst nachdem die Halle evakuiert war, durften wir den wahren Grund nennen.“

Die Entscheidu­ng der Finalshow soll nun in zwei Wochen nachgeholt werden. Am 28. Mai wird dann allerdings in einer aufgezeich­neten Sendung gezeigt, wer die Gewinnerin der zehnten Staffel der Castingsho­w ist.

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FOTO: DPA Die Zuschauer verlassen auf Anweisung eines Moderators geordnet die Mannheimer Halle, in der die Live-Show stattfand.

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