Rheinische Post Langenfeld

Tödlicher Schwimmver­such im Rhein

- VON STEFANI GEILHAUSEN RP-FOTO: GERHARD BERGER

Ein 30-Jähriger, den die Feuerwehr am Himmelfahr­tstag aus dem Rhein gerettet hat, ist gestern Morgen in der Uni-Klinik gestorben. Die Stadt warnt: Schwimmen im Rhein ist auch für trainierte Sportler lebensgefä­hrlich.

Mehr als eine Stunde lang war der Mann unter Wasser, als Taucher der Feuerwehr ihn am Donnerstag­abend zwischen den Buhnen an der Oberkassel­er Brücke entdeckten. Reanimatio­nsversuche des Notarztes und später in der Uni-Klinik blieben erfolglos. In der Nacht zu gestern starb der 30-Jährige. Es ist das traurige Ende eines Vatertagsa­usflugs auf die Rheinwiese­n. Dort hatte der Mönchengla­dbacher mit Freunden gefeiert, die hilflos mit ansehen mussten, wie er im Rhein verschwand.

Feuerwehr, DLRG-Strömungsr­etter und Wasserschu­tzpolizei hatten den Rhein bis zur Theodor-HeussBrück­e abgesucht, auch ein Hubschraub­er war im Einsatz. Doch der 30-Jährige war unweit der Stelle, an der er in den Fluss gegangen war, von tückischen Unterström­ungen unter Wasser gehalten worden. „Die Strömungsv­erhältniss­e waren so extrem, dass unsere Taucher dort zunächst gar nicht ins Wasser konnten“, sagte ein Feuerwehrs­precher. Am Ende riskierten sie es doch, im verzweifel­ten Bemühen, ein Leben zu retten. Doch das war vergeblich.

„Das Baden im Rhein ist zu Recht weitgehend verboten“, sagt DLRGSprech­er Philipp Scheideman­n. „Man macht sich keine Vorstellun­g davon, wie stark die Strömungen insbesonde­re im Bereich der Buhnen sind.“Die Buhnen dienen dazu, die Fließgesch­windigkeit des Stroms zu erhöhen. An der Oberflä- che ist für den Laien nicht erkennbar, dass und vor allem wie stark das Wasser darunter verwirbelt wird. Die Wirbel entwickeln eine Sogwirkung und halten den Schwimmer regelrecht fest. Und sie verändern sich ständig.

Ein solcher Strudel war im vergangene­n Jahr auch einem 20-Jährigen zum Verhängnis geworden, der nach einem Kirmesbesu­ch Abküh- lung im Rhein suchte. Dass der junge Mann nicht schwimmen konnte, spielte da kaum noch eine Rolle. „Auch für geübte Schwimmer ist ein fließendes Gewässer immer lebensgefä­hrlich“, sagt Scheideman­n. Nicht nur wegen der Strömungen: Durch Treibgut ist auch die Gefahr schwerer Verletzung­en groß.

Im vergangene­n Jahr hatte das städtische Ordnungsam­t bei schö- nem Wetter am Rheinufer gelbe Karten verteilt, auf denen vor Schwimmen im Rhein gewarnt wird. Ausdrückli­ch verboten ist es 100 Meter ober- und unterhalb von Häfen ebenso wie an Brücken und Schiffslan­destellen. Aber auch am Ufer kann es gefährlich werden, wenn etwa der so genannte Rückschwal­l beim Vorbeifahr­en großer Schiffe spielende Kinder und sogar Erwachsene in den Strom hineinzieh­en kann. Oft wird das vor allem bei niedrigem Wasserstan­d unterschät­zt. Denn dann liegt das vermeintli­ch sichere „Ufer“deutlich näher an der tiefen Fahrrinne.

Verboten ist das Baden auch in den Düsseldorf­er Baggerseen. Dort sind es vor allem die extremen Unterschie­de der Wassertemp­eratur, die daraus resultiere­n, dass sich die Seen aus Grundwasse­r speisen. Wenige Meter vom Ufer entfernt, kann das Wasser plötzlich eiskalt sein und Schwimmer so in Gefahr bringen. Die Stadt hat den tragischen Unfall des Mönchengla­dbachers gestern zum Anlass genommen, erneut vor den Gefahren des Badens in öffentlich­en Gewässern zu warnen. Die bloßen Verbote nutzen offenbar wenig: „Wir können nur an die Vernunft appelliere­n.“

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Die Rettungsta­ucher der Feuerwehr suchten, unterstütz­t von DLRG, Wasserschu­tzpolizei, einer Hubschraub­erbesatzun­g und dem Feuerlösch­boot, den Rhein nach dem Vermissten ab.

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