Homo-Ehe spaltet Deutschland
Mit der Aufteilung in „Ehe“und „Lebenspartnerschaft“hinkt die Bundesrepublik im westeuropäischen Vergleich hinterher.
BERLIN Noch vor wenigen Jahren hätte es wohl niemand für möglich gehalten: Ausgerechnet das katholische Irland hat am Freitag als erstes Land weltweit per Volksentscheid für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe votiert. Ausgerechnet Irland, wo Homosexualität bis 1993 noch unter Strafe stand. Befeuert von dieser geradezu revolutionär anmutenden Bewegung, kocht nun auch hierzulande die Debatte wieder hoch. Doch schon jetzt zeigt sich erneut, wie festgefahren die Diskussionen sind. Jubelnde Menschen in Dublin nach der Entscheidung Koalition für einige kleine Änderungen im Zivil- und Verfahrensrecht zugunsten Homosexueller seien schlicht „unzureichend“. Sie fordere eine fraktionsübergreifende Bundestagsinitiative, sagte Lüders und zeigte sich optimistisch, dass es im Parlament eine Mehrheit für die Homo-Ehe geben werde.
Doch selbst mit den von SchwarzRot geplanten Änderungen in 23 Gesetzen und Verordnungen für eine Ausdehnung der Vorschriften für die Ehe auf Lebenspartnerschaften gibt Deutschland im europäischen Vergleich ein wenig progressives Bild ab – zumindest, wenn der Blick gen Westen gerichtet ist. Schon seit Jahren kennen die Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal das Recht auf eine standesamtliche Ehe für Schwule und Lesben – bei völliger Gleichstellung. Auch im Norden, etwa in Dänemark, Schweden und Norwegen, gibt es entsprechende Regelungen. Deutschland hingegen markiert mit seiner Aufteilung in „Ehe“einerseits und „Lebenspartnerschaft“andererseits eine imaginäre Grenze Europas, wenn es um die Anerkennung von Homosexuellen geht.
Denn östlich und teils auch südlich der Bundesrepublik wird es schnell dünn mit der Gleichstellung homosexueller Beziehungsverhältnisse. In Tschechien gibt es lediglich eingetragene Lebenspartnerschaften, mit den Rechten von Eheleuten ist das aber nicht vergleichbar. Und in Lettland, Litauen und Polen gibt es überhaupt keine rechtliche Anerkennung für Schwule und Lesben. Das gilt selbst für Italien. Immerhin: Geht es um menschenrechtliche Aspekte, ist Deutschland einer der Vorreiter in Europa beim Schutz Homosexueller. Auch das sieht etwa in Polen und Italien ganz anders aus.
Doch zugleich scheint die Debatte in Deutschland selbst bei Anhängern der Homo-Ehe vor allem von mangelndem Mut geprägt. Dabei wäre für die Einführung der vollen Anerkennung nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig. Artikel 6 des Grundgesetzes regelt den Schutz der Ehe. Aber die Verfassung definiert sie nicht als einen Bund speziell zwi- Gleichgeschlechtliche Ehe Eingetragene Lebensgemeinschaft
Nicht anerkannt Verfassung definiert Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau Eingetragene Lebensgemeinschaft; Verfassung schließt gleichgeschlechtliche Ehe aus