Rheinische Post Langenfeld

Rechtliche­r Status gleichgesc­hlechtlich­er Partnersch­aften in Europa

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schen Mann und Frau. So kam auch das Bundesverf­assungsger­icht in mehreren Urteilen zu dem Schluss, dass die Einführung der Ehe für Homosexuel­le grundsätzl­ich möglich ist. „Das Grundgeset­z gewährleis­tet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestalt­ung, wie sie den jeweils herrschend­en, in der gesetzlich­en Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauung­en entspricht“, heißt es in einer Entscheidu­ng der Karlsruher Richter. Es kommt also auf Anschauung­en an, nicht auf eine vorab definierte Kombinatio­n der Ehepartner gemäß ihrem Geschlecht. Der wesentlich­ste Unterschie­d bis dato: Homosexuel­le dürfen als Paar keine Kinder adoptieren.

Und so wird es nun vielleicht viele Schwule und Lesben freuen, dass CDU-Präsidiums­mitglied Jens Spahn sich offen für eine vollständi­ge Gleichstel­lung zeigte. Angesichts der Unionsposi­tion wäre Hoffnung aber nur von kurzer Dauer. Denn es darf bezweifelt werden, dass Spahn mutig oder mächtig genug ist, selbst mit etwaiger Unterstütz­ung der Sozialdemo­kraten, eine große Wertedebat­te im eigenen Lager anzustoßen. Und wie wenig fruchtbar ein solcher Vorstoß auch in Zeiten der großen Koalition sein kann, zeigte schon die Initiative von CDU-Generalsek­retär Peter Tauber für ein Einwanderu­ngsgesetz der Union. Mehr als ein kurzes Aufmucken war es nicht, mit dem er schnell scheiterte.

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