Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Europa
schen Mann und Frau. So kam auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen zu dem Schluss, dass die Einführung der Ehe für Homosexuelle grundsätzlich möglich ist. „Das Grundgesetz gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht“, heißt es in einer Entscheidung der Karlsruher Richter. Es kommt also auf Anschauungen an, nicht auf eine vorab definierte Kombination der Ehepartner gemäß ihrem Geschlecht. Der wesentlichste Unterschied bis dato: Homosexuelle dürfen als Paar keine Kinder adoptieren.
Und so wird es nun vielleicht viele Schwule und Lesben freuen, dass CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn sich offen für eine vollständige Gleichstellung zeigte. Angesichts der Unionsposition wäre Hoffnung aber nur von kurzer Dauer. Denn es darf bezweifelt werden, dass Spahn mutig oder mächtig genug ist, selbst mit etwaiger Unterstützung der Sozialdemokraten, eine große Wertedebatte im eigenen Lager anzustoßen. Und wie wenig fruchtbar ein solcher Vorstoß auch in Zeiten der großen Koalition sein kann, zeigte schon die Initiative von CDU-Generalsekretär Peter Tauber für ein Einwanderungsgesetz der Union. Mehr als ein kurzes Aufmucken war es nicht, mit dem er schnell scheiterte.