Wildtier-Zirkus erstreitet sich Platz
Der Circus Probst darf doch wiederkommen. Das hat ein Gericht entschieden.
(arl) Der Circus Probst darf im März wohl wieder auf dem Staufenplatz gastieren – obwohl auch Wildtiere zu seinen Attraktionen gehören. Er hat in einem Eilverfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern einen Erfolg erzielt. Die 18. Kammer bestätigte die Auffassung, dass das im Oktober 2015 vom Stadtrat erlassene Verbot für Aufführungen mit Wildtieren in diesem Fall nicht greift.
Der Grund ist, dass die Anmeldung bei der Stadt einige Wochen vor dem Beschluss der Politik erfolgt war. Es ging also in dem Verfahren um eine Formalie, die Richter äußerten sich nicht zu der Frage, ob das Verbot an sich zulässig ist. Durch das Urteil kann das Gastspiel vom 15. bis 26. März erfolgen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.
Der Zirkus war über viele Jahre ein Stammgast in Düsseldorf. Die Ampel-Kooperation aus SPD, Grünen und FDP im Stadtrat hat aber beschlossen, dass sie für Aufführungen mit wilden Tieren keine städtischen Flächen wie den Platz in Gra- fenberg mehr zur Verfügung stellen will. Grund waren zunehmende Proteste von Tierschützern, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Der Zirkus weist die Vorwürfe zurück: Bei jedem Gastspiel würden sich die Veterinärämter versichern, dass die Haltungsbedingungen den Vorschriften entsprechen.
Der Zirkus reist mit Kamelen, Lamas, Dromedaren und Rindern durch das Land. „Wir werden wahrscheinlich für Düsseldorf noch eine Nummer mit einem Raubtier oder Elefanten dazunehmen“, sagt Tourneeleiter Roland Paschke. Er wirft den Tierschützern „Verleumdung“vor.
Etliche Kommunen versuchen, Shows mit wilden Tieren auf ihrem Boden zu untersagen. Allerdings wird vor Gericht auch darum gerungen, ob solche Beschlüsse wie in Düsseldorf überhaupt zulässig sind. Das Verwaltungsgericht Hannover etwa beschied im Januar, dass ein Wildtierverbot der Stadt Hameln rechtswidrig sei. So lange es deutschlandweit erlaubt sei, wilde Tiere in Shows zu zeigen, dürfe eine einzelne Kommune diese Praxis nicht untersagen, so das Gericht. Auch auf Bundeseben gibt es Initiativen zu einem Wildtierverbot im Zirkus, zuletzt war es im vergange-