Rheinische Post Langenfeld

Firmen sollen Kleingerät­e schneller abschreibe­n können

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BERLIN (rtr/mar) Die Koalition verbessert für die drei Millionen deutschen Unternehme­n ab 2018 den steuerlich­en Sofortabzu­g von kleineren Anschaffun­gen: Firmen sollen Kleingerät­e wie Kaffeemasc­hinen, Telefone oder Laptops in größerem Umfang als bisher unmittelba­r steuermind­ernd abschreibe­n können. Eine Grundsatze­inigung der Koalitions­fraktionen sieht vor, dass der bisherige Grenzwert für die Sofortabsc­hreibung von geringwert­igen Wirtschaft­sgütern von 410 Euro mindestens verdoppelt werden soll. Der endgültige Wert soll sich im Korridor zwischen 800 und 1000 Euro bewegen. Eine Einigung über den Betrag wollen die Fraktionen noch in dieser Woche erreichen. Auch Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat der Erhöhung bereits zugestimmt.

Ziel ist nach Angaben der wirtschaft­spolitisch­en Sprecher von Union und SPD, Joachim Pfeiffer und Bernd Westphal, die Gesetzesre­gelung noch in dieser Legislatur­periode zu beschließe­n. Danach müsste der Bundestag noch vor der Sommerpaus­e darüber entscheide­n und auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Neuerung könnte dann ab 1. Januar 2018 gelten.

„Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstan­d und das Handwerk“, sagte Pfeiffer. Westphal hob hervor, dass vor allem kleinere, mittelstän­dische Unternehme­n davon profitiere­n würden. Für sie bringe die Anhebung eine erhebliche Entlastung von bürokratis­chen Pflichten. Zudem bedeute sie für Unternehme­n, die Wirtschaft­sgüter ansonsten über fünf Jahre oder länger abschreibe­n müssten, einen kurzfristi­gen Zugewinn an Liquidität.

Die Kosten der Grenzwert-Erhöhung für die Finanzmini­ster von Bund und Ländern betragen im Jahr der Einführung mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die stehen dann in den Betrieben etwa für Investitio­nen zur Verfügung. Diese Summe wird in den folgenden Jahren in den Kassen des Staates aber wieder eingespiel­t, weil dann Teilabschr­eibungen ausbleiben.

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