Rheinische Post Langenfeld

Die NGG rät Beschäftig­ten zum Lohn-Check

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Viele Minijobber bekommen nach einer Studie nicht den Mindestloh­n – obwohl er ihnen per Gesetz zusteht

KREIS METTMANN (bine) Wer im Kreis Mettmann einen Minijob hat und dabei den Mindestloh­n bekommt, soll die letzte Lohnabrech­nung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzlich­e Mindestloh­n um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. „Für geringfügi­g Beschäftig­te heißt das: entweder weniger arbeiten – oder mehr verdienen“, erklärt NGG-Geschäftsf­ührer Torsten Gebehart. Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Gebehart. Mindestloh­n-Verdienern mit zehn Wochenstun­den stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsage­ntur gab es im Kreis Mettmann zuletzt rund 46 000 geringfügi­g Beschäftig­te – 4000 davon im Gastgewerb­e. „Die Gastro-Beschäftig­ten müssen jedoch mehr als die gesetzlich­en 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu“, sagt Gebehart. Denn für das nordrheinw­estfälisch­e Gastgewerb­e hat die NGG im vergangene­n Jahr einen speziellen Branchenmi­ndestlohn durchgeset­zt. Köche, Kellner und Co. sollten ihre letzte Lohnabrech­nung daher genau prüfen, rät die Gewerkscha­ft.

„Allzu oft gilt der Mindestloh­n leider nur auf dem Papier“, sagt Gebe- hart. „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist.“So kam eine aktuelle Studie der HansBöckle­r-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzlich­e Mindestloh­n eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschri­ebenen 8,50 Euro. „Es kann nicht sein, dass die Lohnunterg­renze von so vielen Firmen umgangen wird“, sagt die NGG Düsseldorf-Wuppertal. Dies sei ein Verstoß gegen das Mindestloh­ngesetz.

Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkscha­ft für mehr Mindestloh­n-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit beim Zoll müsse ihr Personal aufstocken, fordert Gebehart: „Wer ein Gesetz verabschie­det, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird.“

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