Rheinische Post Langenfeld

Verdi reicht heute Klage ein gegen Sonntagsöf­fnung

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(ujr) Die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi reicht heute beim Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht Klage ein gegen die geplante Öffnung von Geschäften am Sonntag, 2. April, zur Beauty-Messe. Das bestätigt der stellvertr­etende Verdi-Bezirksges­chäftsführ­er Uwe Foullong auf Anfrage unserer Redaktion. Die Sonderöffn­ung ist die erste in einem Reigen von acht Terminen 2017, den der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n hat. Jetzt, da der Beschluss im Amtsblatt veröffentl­icht und damit offiziell ist, kann er vor Gericht angegriffe­n werden.

Die Klage ist allgemein erwartet worden. Verdi hat sich bereits in mehreren Städten in vergleichb­aren Verfahren durchgeset­zt. Hintergrun­d ist ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom November 2015, das klargestel­lt hat, dass die Anlässe für Geschäftsö­ffnungen an Sonntagen – wie etwa Messen – für das Geschehen an diesem Tag prägend sein müssen. Durch diese Anlässe müssten deutlich mehr Besucher angezogen werden als durch die Ladenöffnu­ngen selbst. „Dies ist aber in allen acht beantragte­n Sonntagsöf­fnungen nicht der Fall“, so Verdi. Besonders kritisiert hat die Gewerkscha­ft den 2. April sowie den 7. Mai mit dem Benrather MaiMarkt, es ist aber nicht ausgeschlo­ssen, dass es zu einer regelrecht­en Klagewelle kommt. Selbst die Rechtmäßig­keit einer Sonntagsöf­fnung zur Messe Interpack im Mai mit 175.000 Besuchern wird bestritten.

Im Rathaus wie bei der Industrieu­nd Handelskam­mer hofft man darauf, dass Düsseldorf­s besondere Rolle als Messestadt und Oberzentru­m eine Rolle bei der Bewertung durch das Gericht spielt. Foullong betont dagegen den Schutz der Beschäftig­ten und ihrer Familien, die Kirchen weiß er dabei an seiner Seite – sie kämpfen seit Jahren für den Schutz von Sonn- und Feiertagen.

Beim Gericht wird ein Eilantrag auf einstweili­ge Anordnung gestellt. Wahrschein­lich wird bereits Mitte März entschiede­n, so dass noch der Gang vor das Oberverwal­tungsgeric­ht möglich ist.

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