Rheinische Post Langenfeld

Lottenschu­le: Stadt bleibt bei Abrissplan

- VON D. SCHMIDT-ELMENDORFF

Analyse: Die Ratsmehrhe­it trägt ungeachtet des Gutachtens die Abrissplän­e für die Lottenschu­le mit.

MONHEIM Der Schulaussc­huss soll in einer Sondersitz­ung am 6. April eine Entscheidu­ng in dem von der Stadt EU-weit ausgeschri­ebenen Architektu­rwettbewer­b „Schulzentr­um Krischer-/Lottenstra­ße“treffen. Die architekto­nischen Konzepte der drei ausgewählt­en Büros gehen von der Voraussetz­ung eines „überwiegen­den Rückbaus der Bestandsge­bäude“aus, wie es in der Vorlage für den Haupt- und Finanzauss­chuss heißt.

Damit würde sich die Stadt als Untere Denkmalbeh­örde über das von Dr. Sven Kuhrau (Rheinische­s Amt für Denkmalsch­utz) verfasste Gutachten hinwegsetz­en, mit dem der Wissenscha­ftler die Eintragung des Gebäudes in die Denkmallis­te der Stadt beantragt hatte. „Uns ist von der Stadt ein Gegengutac­hten angekündig­t worden, das wir natürlich prüfen werden“, so Kuhrau. Von seiner Meinung, dass er das Gebäude für denkmalwer­t hält, werde er indes nicht abrücken. Und er lässt durchblick­en, dass er die öffentlich­e Bekundung des Bürgermeis­ters, das Gutachten sei „fachlich enttäusche­nd“, als Affront empfindet.

In der Mehrheitsf­raktion Peto hat sich durch das Gutachten der Sachverhal­t nicht wesentlich geändert. „Wir brauchen eine Schule, die heutigen Anforderun­gen an modernen und differenzi­erten Unterricht gerecht wird“, sagt Lisa Pientak. Diese ließen sich innerhalb des Bestandsge­bäudes nicht realisiere­n. Da es innerhalb des Rates fraktionsü­bergreifen­der Konsens gewesen sei, dass die Schule nicht an einen anderen Standort verlegt werden soll, gebe es keine andere Möglichkei­t als den Abriss.

Erstens habe zudem der Gesetzgebe­r der Stadt als Unterer Denkmalbeh­örde auch die Kompetenz zugebillig­t, den Denkmalwer­t eines Gebäudes beurteilen zu können. Zweitens dürfe die Stadt auch die Bedürfniss­e des Gemeinwese­ns in ihre Überlegung­en miteinbezi­ehen. „Und wir brauchen nun einmal neuen Schulraum.“Die Monheimer, die das Gebäude erhalten wollten, seien ihr in der Regel auf die Frage, wo denn die Grundschül­er unterricht­et werden sollen, die Antwort schuldig geblieben. Und während den meisten jener Monheimer offenkundi­g vor allem die Fassade des Gebäudes am Herzen liege, habe das Gutachten ja eher auf die Einbauten und die im Innern verwendete­n Materialie­n abgestellt. Fazit: „Die Bedürfniss­e der Grundschül­er gehen für uns vor,“sagt Pientak.

Bevor nicht der Abstimmung­sprozess zwischen der Stadt und dem Rheinische­n Amt für Denkmalsch­utz abgeschlos­sen ist, sei es schwierig, sich zu positionie­ren, bekennt Markus Gronauer (CDU). Wenn sich aber Bürgermeis­ter Daniel Zimmermann mit seiner Auffassung durchsetze­n würde, dann würde die CDU bei ihrer bisherigen Linie bleiben und den Abriss befürworte­n. „Wir wissen eben nicht, wie rechtssich­er seine Auffassung ist und wie autark die Stadt bei dieser Entscheidu­ng wirklich ist“, so Gronauer.

„Wir können aber keinen Baubeschlu­ss fassen, solange das Unterschut­zstellungs­verfahren nicht geklärt ist“, erklärt Manfred Poell (Grüne). Das LVR-Gutachten könne man ja nicht einfach zur Seite wischen. Grundsätzl­ich habe er die Machbarkei­tsstudie, in der der Umbau der Lottenschu­le aus technische­n und Kostengrün­den verworfen wurde, plausibel gefunden. „Uns ist generell eine optimale Beschulung wichtiger als ein altes Gebäude zu erhalten“, sagt Poell.

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RP-ARCHIVFOTO: MATZERATH Die zwei Treppenhau­stürme stehen für die einstige konfession­elle Trennung innerhalb der Lottenschu­le.

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