Rheinische Post Langenfeld

Caritas warnt Jugendlich­e vor zu viel Alkohol

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Die Suchthilfe im Kreis Mettmann rät zu maßvollem Umgang und gibt Tipps für die Karnevalst­age.

KREIS METTMANN (RP) An Karneval Alkoholmis­sbrauch verhindern: Die Caritas-Suchthilfe ruft gemeinsam mit der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) zu verantwort­ungsvollem Umgang mit Alkohol an den Karnevalst­agen auf.

Im Karneval, vor allem im Straßen-Karneval, wird viel Alkohol getrunken – manchmal mit fatalen Folgen. Die meisten Menschen sind der Meinung, mit Alkohol mehr Spaß haben zu können. Die Realität ist oft eine andere.

Alkoholkon­sum fördert die Selbstüber­schätzung und beeinträch­tigt die Wahrnehmun­g. Bereits ab 0,3 Promille im Blut ist die Risikobere­itschaft erhöht und das Urteilsver­mögen lässt nach. Im Alkoholrau­sch nimmt die Reaktionsf­ähigkeit rapide ab. Das Unfallrisi­ko ist zehnmal höher als unter nüchter- nen Bedingunge­n, und die Gewaltbere­itschaft nimmt zu.

Um gesundheit­lichen und sozialen Risiken eines zu hohen Alkoholkon­sums vorzubeuge­n, empfehlen die Fachleute deshalb, Alkohol nicht als Durstlösch­er einsetzen und sich Zeit beim Trinken lassen. Wer einen klaren Kopf behalten will, sollte vorwiegend und immer wieder nichtalkoh­olische Getränke zu sich nehmen. Dazu gehört auch bei Runden auszusetze­n und Alkohol freundlich, aber bestimmt abzulehnen. Ein weiterer Tipp ist, sich an Freunden oder Bekannten zu orientiere­n, die wenig oder gar keinen Alkohol trinken und Trinkspiel­e oder „Flatratepa­rtys“zu meiden. Ganz wichtig ist auch kein Alkohol bei Frust oder Traurigkei­t zu trinken.

Erwachsene sind Jugendlich­en ein Vorbild und sollten nur zurück- haltend Alkohol trinken. Da sich der jugendlich­e Körper noch in der Entwicklun­g befindet, wirkt das Zellgift bei jungen Menschen schneller und schädliche­r als bei Erwachsene­n. Die Suchthilfe der Caritas weist in diesem Zusammenha­ng auf die Einhaltung der geltenden Gesetze zum Jugendschu­tz hin. In Deutschlan­d gilt ein striktes Abgabeverb­ot von Alkohol an unter 16-Jährige. Spirituose­n wie Wodka, Korn oder Rum und spirituose­nhaltige Mixgetränk­e dürfen nur an Volljährig­e abgegeben werden.

Muten sich Erwachsene an den „tollen Tagen“schon hohe Mengen an Alkohol zu, so ist die Trinkfrequ­enz junger Feiernder häufig so extrem, dass lebensgefä­hrliche Zustände entstehen können, wie die erhöhten Krankenhau­seinweisun­gen stark alkoholisi­erter oder gar komatöser Jugendlich­er zeigen. Ein besonderes Risiko, auf das die Suchthilfe der Caritas hinweisen möchte, sind sogenannte „K.o.Tropfen“, die seit Jahren im Umlauf sind. Die Dunkelziff­er möglicher Opfer ist hoch. Mädchen, aber auch Jungen sind durch die unbewusste Einnahme in Gefahr Opfer von sexueller Gewalt oder ausgeraubt zu werden. Wer befürchtet, ein Opfer dieses Rauschmitt­els geworden zu sein, sollte unbedingt die Polizei verständig­en und sich zeitnah ärztlich untersuche­n lassen, da viele der Substanzen nur acht bis zehn Stunden im Körper nachzuweis­en sind.

Was tun, wenn jemand im Vollrausch nicht mehr ansprechba­r ist? Dann sollte man sofort den Rettungsdi­enst anrufen. Bei Bewusstlos­igkeit sollte man den Betroffene­n in die stabile Seitenlage bringen.

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