Frechheit siegt – zumindest im Karneval
Was Trump in der Politik, ist Tilly im Karneval: ein Provokateur. Und beide, der US-Präsident und der Düsseldorfer Karnevalskünstler, überschreiten Grenzen – aus Überzeugung. Political correctness ist ihnen ein Graus. Bei Donald Trump ist das Mittel der Politik, bei Jacques Tilly Geschäftsmodell. Welch ein Glück für den Kreativen vom Rhein, dass der neue amerikanische Präsident so viel Angriffsfläche bietet. Wenn Tilly Trump als Vergewaltiger der Freiheit (verkörpert durch die Freiheitsstatue) darstellt, wird das den Jubel der Linksliberalen hervorrufen. Dass die Politik der Diskriminierung Trump den Kopf kosten kann, hat Tilly mit Pappmaché vorempfunden. Darf er das?
Die drastische Kopf-ab-Szene kann juristische Folgen haben. Zwar soll der Paragraf der Majestätsbeleidigung abgeschafft werden, noch aber wird die Beleidigung von Staatsoberhäuptern hart bestraft. Und Tilly geht noch weiter als Böhmermann, verletzt er doch mehr als Trumps Ehre. Bleibt abzuwarten, ob der US-Präsident das mitbekommt und reagiert.
Die Düsseldorfer Karnevalisten jedenfalls haben ihren Ruf bestätigt. Sie sind die mit Abstand Frechsten im Land. Das sollten auch die anerkennen, die diese Form des Humors nicht teilen. BERICHT DÜSSELDORFER KARNEVAL . . ., TITELSEITE
AEin wackeliges Signal
uch wenn die Richter beteuern, kein Signal setzen zu wollen, ist die Entscheidung des Berliner Landgerichts genau dies: ein Signal. Zwei Raser, die ein Menschenleben auf dem Gewissen haben, sollen lebenslänglich ins Gefängnis. Aus dem flapsigen Wort Raser wird das sehr humorlose Wort Mörder. So etwas hat es in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben.
Auf den ersten Blick ist das Urteil zu begrüßen. Harte Strafen gegen Menschen, die mutwillig das Leben anderer riskieren, sind unumgänglich. Die Politik ist daher auch auf dem richtigen Weg, wenn sie bereits die Teilnahme an illegalen Autorennen mit Haftstrafen bedrohen will. Andererseits könnte das Berliner Signal nur eine kurze Lebensdauer haben. Denn die Argumentation des Urteils ist kompliziert und eher wackelig. Ob der Bundesgerichtshof dieses dünne juristische Eis betritt und den Mordparagrafen so weit auslegt wie das Landgericht, darf bezweifelt werden. Eine haltbarere Alternative wäre eine Verurteilung wegen Totschlags im besonders schweren Fall gewesen. Dafür gäbe es auch lebenslänglich. BERICHT BERLINER RASER WEGEN MORDES . . ., TITELSEITE
Die Abu-Sayyaf-Mörder
Das deutsche Segler-Paar, das von der AbuSayyaf-Bande ermordet wurde, war auf Abenteuerreise unterwegs. Wer im Südchinesischen Meer segelt, der macht keinen MittelmeerTörn. Warum die beiden nach einer ersten Entführung ausgerechnet dorthin fuhren, wissen nur sie.
Die brutale Ermordung, zuerst der Frau bei der Entführung, dann des Mannes nach mehrmonatiger Gefangenschaft, ist aber kein Ereignis, das man mit den harten Worten „selbst Schuld“quittieren darf. Das Verbrechen ist auch eine Aufforderung an unsere Gesellschaft, sich mit der verheerenden Gewalt in diesem Teil der Erde nicht abzufinden.
Egal, ob die islamistischen Banditen morden oder der philippinische Präsident Duterte Tausende tatsächliche oder vermeintliche Drogendealer erschießen lässt: Aufgabe der deutschen Politik muss es sein, sich auch auf den Philippinen für die Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten einzusetzen. Das ist ein langer und umständlicher Kampf, der politisch und polizeilich zu führen ist. Wegschauen ist da leichter, aber am Ende schlimmer. BERICHT TERRORGRUPPE ABU SAYYAF . . ., TITELSEITE