Rheinische Post Langenfeld

Rechnungsh­of fürchtet Schulgeld-Verschwend­ung

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BERLIN (mar) Der Bundesrech­nungshof (BRH) hat die geplante Grundgeset­zänderung zur besseren Förderung von Schulinves­titionen in den Kommunen scharf kritisiert. Der BRH „sieht das Risiko, dass dies zu dauerhafte­n Nachteilen für die Wirtschaft­lichkeit des Mitteleins­atzes und zu einer immer stärkern Inanspruch­nahme des Bundes in einem Bereich führt, in dem ihm mangels Zuständigk­eit die Gestaltung­smöglichke­iten verwehrt sind“, heißt es in einer Stellungna­hme für den Haushaltsa­usschuss des Bundestags. Der Ausschuss hat heute zu einer Expertenan­hörung geladen.

Bund und Länder hatten sich Ende 2016 auf eine umfassende Reform ihrer Finanzbezi­ehungen geeinigt, die unter anderem die Änderung des Grundgeset­zes nötig macht. Künftig soll der Bund deutlich mehr in die Schulinfra­struktur der Kommunen investiere­n können. Dafür haben aber die Länder auch weiterhin die Gesetzgebu­ngsund Aufgabenko­mpetenz. Der BRH fürchtet daher, dass der Bund zwar milliarden­schwere Mittel zum Ausbau der Schulen an Länder und Kommunen gibt, über die Verwendung dieser Mittel jedoch keine oder kaum Kontrolle hat.

Geplant ist, dass der Bund finanzschw­achen Kommunen 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen bereitstel­lt. In jenem Fonds werden damit sieben Milliarden Euro für die Kommunen bereit stehen – der Bund hatte den Fonds bereits in einem ersten Schritt mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatt­et. Vorgesehen sei, dass der Bund bis zu 90 Prozent der Schulsanie­rungen finanziert und die Länder zehn Prozent beisteuern. Um das Eigeninter­esse der Länder an einer wirtschaft­lichen Verwendung der Mittel zu steigern, sollte der Länderante­il auf 25 Prozent erhöht werden, fordern die Rechnungsp­rüfer.

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