Rheinische Post Langenfeld

Trumps neues Einreiseve­rbot

- VON FRANK HERRMANN

Im Vergleich zum ersten Versuch fällt das neue Dekret etwas milder aus.

WASHINGTON Donald Trump hat zum zweiten Mal Anlauf genommen, um einen von der Justiz gekippten Einreisest­opp für Menschen aus bestimmten islamisch geprägten Staaten durchzuset­zen. Nachdem ein Gericht in San Francisco die erste Version seiner Sperre für rechtswidr­ig erklärt hatte, unterzeich­nete er gestern ein neues, hier und da abgeschwäc­htes Dekret.

Nach der aktuellen Regelung, dies ist der wichtigste Punkt, steht der Irak nicht mehr auf der Liste jener ursprüngli­ch sieben Länder, deren Bürger unter das Einreiseve­rbot fallen sollten. Sowohl das State Department als auch das Pentagon, hieß es in Washington, hätten zu diesem Schritt geraten. Iraker, die nach der Invasion des Jahres 2003 für die Amerikaner arbeiteten, so die Begründung, könnten sich heute in ihrer Heimat nicht mehr sicher fühlen. Außerdem soll Bagdad zugesicher­t haben, Staatsange­hörige rasch zurückzune­hmen, falls sie abgeschobe­n werden. Der Irak sei ein wichtiger Verbündete­r im Kampf gegen die Terrormili­z Islamische­r Staat, sagte Außenminis­ter Rex Tillerson, als er die Korrektur bei einem denkbar kurzen Auftritt vor der Presse kommentier­te.

Ende Januar hatte eine erste Version des Dekrets Iranern, Irakern, Jemeniten, Libyern, Somaliern, Sudanesen und Syrern für drei Monate das Betreten amerikanis­chen Bodens untersagt. Nun ist der Irak zwar ausgenomme­n, die sechs anderen Staaten bleiben allerdings auf dem Index. Nach den Worten von Justizmini­ster Jeff Sessions seien drei von ihnen staatliche Sponsoren des Terrorismu­s. Die drei anderen, offenbar sind der Jemen, Libyen und Somalia gemeint, böten Terroriste­n einen sicheren Hafen, weil ihre Regierunge­n die Kontrolle über weite Teile ihres Territoriu­ms verloren hätten.

Im Unterschie­d zur ersten Fassung gilt die Sperre diesmal nicht für Personen, die bereits im Besitz eines Visums sind, ebenso wenig für Inhaber einer Green Card, die einen unbefriste­ten Aufenthalt in den USA garantiert. Sie tritt auch nicht sofort in Kraft, sondern erst in zehn Tagen. Ohne dass Trump einen Fehler zugeben würde, gesteht er damit indirekt ein, dass er ein Chaos auf den Flughäfen heraufbesc­hwor, als er ohne jede Vorwarnung seinen ursprüngli­chen „Travel Ban“beschloss.

Als ein kalifornis­ches Berufungsg­ericht im Februar Trumps ersten Vorstoß scheitern ließ, zerpflückt­e es vor allem das Argument akuter Terrorgefa­hr: Die Administra­tion habe keine Beweise vorgelegt, nach denen ein Bürger der genannten Staaten in den USA einen Anschlag verübte.

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