Rheinische Post Langenfeld

Umrüstung auf digitale Stromzähle­r beginnt

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Die neuen Mess-Einrichtun­gen sollen beim Energiespa­ren helfen. Die Geräte selbst sind teurer als ihre Vorgänger.

LANGENFELD (gut) In so manchen Zählerschr­ank könnte in den kommenden Monaten Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendec­kend digitale Stromzähle­r in Betrieb sein, im Fachjargon „moderne Messeinric­htungen“genannt. Deshalb schreibt der Gesetzgebe­r den schrittwei­sen Austausch der analogen Zähler vor. Und für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbr­auch oder größerer Solaranlag­e geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich ein „Gateway“– das ist eine Kommunikat­ionseinhei­t, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein „intelligen­tes Messsystem“, auch bekannt als Smart Meter. „Der Smart Meter wird künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauche­rgruppen. Das birgt sowohl Chancen als auch Risiken“, erklärt Florian Bublies, Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale in Langenfeld. Zu dem Thema hat er die wichtigste­n Informatio­nen zusammenge­stellt:

Digitale Stromzähle­r sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit Gateways, die die Datenübert­ragung ermögliche­n, ergeben sich intelligen­te Messsystem­e. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und so theoretisc­h helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne Messeinric­htungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswert­e für 24 Monate.

Veranlasst wird die Installati­on von Messeinric­htungen und -systemen durch den Messstelle­nbetreiber, in der Regel der örtliche Netzbetrei­ber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbrauche­r informiert werden. Widersprec­hen können diese der Installati­on nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisc­h mögliche Wechsel zu einem anderen Messstelle­nbetreiber ihnen günstigere Konditione­n bringt.

Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschni­tt der vergangene­n drei Jahre jährlich mehr als 10.000 Kilowattst­unden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6000 kWh. Auch für Betreiber von Solaranlag­en oder Blockheizk­raftwerken ab sieben Kilowatt elektrisch­er Leistung besteht Einbaupfli­cht. Über den Zählereinb­au bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuche­n entscheide­t der Messstelle­nbetreiber.

Für die jährlichen Kosten gelten gesetzlich­e Obergrenze­n, die vom Stromverbr­auch oder der stromerzeu­genden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverb­rauch von 3.600 kWh kann für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkost­en in NRW bei durchschni­ttlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den Verbrauche­rn bezahlt werden müssen gegebenenf­alls notwendige Umbauten am Zählerschr­ank.

Die Verbrauchs­werte, die intelligen­te Messsystem­e erheben, lassen theoretisc­h Rückschlüs­se auf Alltag, Gewohnheit­en und Lebensstan­dard der Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderun­gen an die Datensiche­rheit.

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