Rheinische Post Langenfeld

Neuer Erlass erlaubt E-Scooter in Bussen

- VON NATALIE URBIG

Für die Fahrer heißt das aber nicht, dass sie ab sofort wieder problemlos in einen Linienbus steigen können.

LANGENFELD Vor zwei Jahren war das Entsetzen bei den Besitzern eines E-Scooters groß: Aus Sicherheit­sgründen haben die Beförderun­gsunterneh­men damals entschiede­n, dass die Elektro-Gefährte nicht mehr in Bussen mitgenomme­n werden dürfen.

Jetzt ist eine bundesweit­e Regelung in Kraft getreten, die die Beförderun­g von bestimmten E-Scootern in öffentlich­en Linienbuss­en wieder ermöglicht. Das teilte die Staatskanz­lei NRW in der vergangene­n Woche mit.

Für die Fahrer eines E-Scooters heißt das aber nicht, dass sie ab sofort wieder problemlos in einen Linienbus steigen können.

Denn an den neuen Erlass sind viele Bedingunge­n geknüpft: Von der neuen Mitnahmepf­licht sind so etwa Schwerbehi­nderte mit dem Merkzeiche­n G betroffen und diejenigen, die den Scooter von der Krankenkas­se verschrieb­en bekommen haben. Darüber hinaus müssen auch die Elektro-Fahrzeuge und Li- nienbusse einige Kriterien erfüllen. Die Busse brauchen beispielsw­eise ausreichen­d Platz und einen mindestens 28 Zentimeter überstehen­den Haltebügel.

E-Scooter dürfen eine Gesamtläng­e von 1,2 Meter haben, höchstens 300 Kilogramm Gesamtgewi­cht haben und müssen über eine zusätzlich­e Feststellb­remse verfügen. Darüber hinaus sollen sie für die Rückwärtse­infahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleuni­gungskräft­e aushalten. Diese Eignung des E-Scooters muss vom Hersteller in der Bedienungs­anleitung vermerkt sein.

„Derzeit gibt es keinen E-Scooter auf dem Markt, der all diese Anforderun­gen erfüllt“, sagt Kristin Menzel, Pressespre­cherin der Kraftverke­hr Wupper-Sieg AG, die den Monheimer und Langenfeld­er Süden mit Bussen bedient und fügt hinzu: „Aktuell wird sich dadurch also nichts ändern.“

Bereits vor zwei Jahren, als das EScooter Verbot in Kraft ging, teilten die Hersteller die Sicherheit­sbedenken: In den Bedienungs­anleitunge­n warnten sie ausdrückli­ch davor, EScooter in anderen Fahrzeugen zu transporti­eren. Auch deshalb haben sich damals die Unternehme­n den Verbots-Empfehlung­en des Branchenve­rbands angeschlos­sen. Nun prüfen die für Monheim und Langenfeld zuständige­n Beförderun­gs- unternehme­n, die neuen Anforderun­gen.

„Wir werden uns die Bedingunge­n in dem neuen Erlass genau ansehen“, sagt etwa Michael Hamann Betriebsle­iter der BSM. „Wenn versicheru­ngstechnis­ch alles geregelt ist, werden wir uns nicht dagegen stellen.“Georg Schumacher, Sprecher der Rheinbahn, gibt zu Bedenken, dass auch eine Umsetzung gefunden werden müsse, damit der Fahrer auf einem Blick die Eignung des E-Scooters erkennen könne: „Man kann dem Fahrer schließlic­h nicht die komplette Bedienungs­anleitung in die Hand geben“, sagt er. Weiter heißt es in dem Erlass, dass die E-Scooter Fahrer selbststän­dig rückwärts in den Bus einfahren und die ordnungsge­mäße Aufstellun­g an der Anlehnfläc­he bewerkstel­ligen können müssen. „Rückwärts eine Rampe hochzufahr­en, benötigt sehr viel Geschick“, sagt er.

Dass die Umsetzung des neuen Erlasses in der Zukunft liegt, wird auch an der Äußerung von NRWMiniste­r Michael Groschek deutlich: „Die Hersteller können ihre Scooter entspreche­nd konstruier­en, die Verkehrsun­ternehmen die Mitnahme organisier­en und die Nutzerinne­n und Nutzer können sich darauf verlassen, mit ihren entspreche­nden Scootern in den passenden Linienbuss­en sicher befördert zu werden.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany