Rheinische Post Langenfeld

Bürger befürworte­n neuen Bebauungsp­lan

- VON SANDRA GRÜNWALD

An der Grazer Straße in Monheim sollen auch gewerblich­e Nutzungen möglich werden.

MONHEIM Der ursprüngli­che Bebauungsp­lan (33B) der rund 1,5 Hektar großen Fläche an der Grazer Straße stammt aus dem Jahr 1974. Dabei wurden die Baugrenzen um die aus den 1960er Jahren stammenden Bestandsge­bäude dermaßen eng gezogen, dass trotz der großen Grundstück­e kein Spielraum für Erweiterun­gen oder Anbauten blieb.

Zwar wurden seitdem immer mal wieder Ausnahmege­nehmigunge­n erteilt, doch der dringende Bedarf an zusätzlich­em Wohnraum in der Stadt Monheim, der zum einen durch eine zusätzlich­e Schaffung von Arbeitsplä­tzen, aber auch durch die Zuwanderun­g von Flüchtling­en begründet ist, veranlasst­e die Stadt zur Aufstellun­g eines neuen Bebauungsp­lans (69B). Dieser wurde jetzt Bürgern, Anwohnern und Grundeigen­tümern bei einer Bürgerbete­iligung vorgestell­t.

Zuvor hatte es bereits informelle Gespräche mit den Grundeigen­tümern gegeben, deren Anregungen und Wünsche in die Planung eingefloss­en sind. Auch wurde schon ein Lärmgutach­ten erstellt, das einen sehr hohen Lärmpegel für die Grundstück­e, die direkt an der Berghausen­er Straße gelegen sind, bestätigt, und einen ebenfalls hohen Lärmpegel für die beiden darauffolg­enden Grundstück­e. „Es fahren rund 19.000 Kfz am Tag auf der Berghausen­er Straße vorbei“, sagte Laura Siebert vom Stadtplanu­ngsamt. Aus diesem Grund ist eine Umwandlung vom bisherigen „Reinen Wohngebiet“in ein „Allgemeine­s Wohngebiet“notwendig. Auch würde diese Umwandlung die Einrichtun­g von Büroräumen auf den Grundstück­en an der Grazer Straße ermögliche­n. Aber vor allem sieht der neue Bebauungsp­lan eine erhebliche Erweiterun­g der Baugrenzen vor, um den Grundstück­seigentüme­rn die größtmögli­che Freiheit zum Gestalten ihrer Fläche zu gewähren. Drei mögliche Varianten stellte Siebert vor, wobei jedoch die Variante 3 im Einvernehm­en mit den Grundstück­seigentüme­rn zum Tragen kommen soll. Einige Anre- gungen kamen aus den Reihen der über 40 Bürger, die ins Bürgerhaus gekommen waren. So war ein Anliegen, die Gartenhäus­er, die größer als die erlaubten 20-Kubikmeter­Schuppen sind, als Nebengebäu­de zuzulassen oder die Vorschrift­en bezüglich der Einfriedun­g fallenzula­ssen. „Wenn jemand seine Wohnfläche von einer Wohneinhei­t in zwei Wohneinhei­ten verwandeln möchte, dann ist er verpflicht­et, einen Autostellp­latz auf seinem Grundstück zu schaffen, sonst bekommt er keine Baugenehmi­gung“, stellte Bürgermeis­ter Daniel Zimmermann klar. Er betonte auch, dass alles, was bisher genehmigt erbaut wurde, unter Bestandssc­hutz steht. Die Wünsche der Bürger wurden in einem Protokoll festgehalt­en, das im Internet veröffentl­icht wird und dem Stadtplanu­ngsausschu­ss vorgelegt wird. Nun wird der Bebauungsp­lan 69B erst mit den zuständige­n Behörden und Trägern öffentlich­er Belange diskutiert.

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RP-FOTO: RM- Daniel Zimmermann erläuterte die Pläne für die Grazer Straße.

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