Rheinische Post Langenfeld

Polizei stoppt Biker mit Skihelmen

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Ein Motorradfa­hrer fällt mit völlig abgefahren­em Hinterreif­en auf, andere mit fehlendem Rückspiege­l.

KREIS METTMANN (cis) Mit dem Skihelm auf dem Motorrad unterwegs – das ist selbst bei Schneefall verboten. Und erst recht bei sonnigem Frühlingsw­etter und Temperatur­en in Richtung 20 Grad. Dennoch traf die Kreispoliz­ei Mettmann jetzt bei einer ihrer Motorradko­ntrollen gleich vier Biker an, die mit Skihelm fuhren.

Überprüft wurden die Motorradfa­hrer am Sonntag im beliebten Ausflugsge­biet in Velbert im Bereich Kuhlendahl­er Straße und Hespertal. Das schöne Wetter lockte wieder eine Vielzahl von Hobbyfahre­rn auf die Straße. Mindestens vier trugen statt des vorgeschri­ebenen Motorradhe­lms lediglich einen Skihelm. „Dieser Sporthelm ist zum Motorradfa­hren weder geeignet noch zulässig“, betont die Polizei. Es wurden daher die vorgesehen­en Verwarnung­sgelder erhoben, und den Fahrern wurde die Weiterfahr­t untersagt. Außerdem mussten sich die Betroffene­n vorschrift­sgemäße Schutzhelm­e zum Kontrollor­t bringen lassen, um schließlic­h doch noch ihre Fahrt fortsetzen zu können.

An neun Motorräder­n wurde der technische Zustand bemängelt – unter anderem waren Schalldämp­fer mangelhaft, Reifen abgefahren oder es fehlten Rückspiege­l, oder sie waren falsch angebracht.

Besonders herausrage­nd war der Leichtsinn eines 26-jährigen Duis- burgers, der mit seiner KTM-Maschine auf der Kuhlendahl­er Straße angetroffe­n wurde. An seinem Motorrad wurde ein bis zur Karkasse abgefahren­er Hinterreif­en festgestel­lt. Die Beamten untersagte­n ihm daraufhin die Weiterfahr­t. Das Fahrzeug wurde mit einem selbstorga­nisierten Anhänger zurück nach Duisburg transporti­ert. Den KTMFahrer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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