Jugendhilfe für Flüchtlinge erzielt Spracherfolge
DÜSSELDORF (RP) Die pädagogische Arbeit der Jugendhilfe mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zeigt gute Erfolge in der Sprachvermittlung. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) in Düsseldorf vorgestellt wurde. Bei der Erhebung stellte sich außerdem heraus: „Wer einen dauerhaften Aufenthaltsstatus hat, hat auch ein größeres Interesse an der Integration“, sagt Thomas Köck vom Cam- pus Christophorus Jugendwerk in Breisach/Baden-Württemberg, dessen Einrichtung an der Studie teilgenommen hatte. Beteiligt waren 35 Einrichtungen in Deutschland und eine in Österreich.
Laut der Erhebung können 30 Prozent der Jugendlichen – größtenteils zwischen 16 und 18 Jahre alt – am Beginn der Hilfeleistungen gar nicht Deutsch sprechen, 54 Prozent verfügen über Grundkenntnisse, und fast 14 Prozent beherrschen die Sprache gut bis sehr gut. Am Ende der Maßnahmen haben 43 Prozent Basiswissen und fast die Hälfte gute bis fließende Sprachfähigkeiten. Die Ergebnisse beruhen auf 1200 begonnenen und 144 abgeschlossenen Jugendhilfemaßnahmen. Die Geflüchteten kommen aus 45 Ländern. Gestartet wurde die Erhebung im Mai 2014.
Initiatoren der Studie sind der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erzie- hungshilfe und das Mainzer Institut für Kinder- und Jugendhilfe. Die guten Ergebnisse in der pädagogischen Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind laut Studie von zentralen Wirkfaktoren abhängig. Positive Entwicklungsverläufe gebe es besonders dann, wenn die Hilfedauer über einem Jahr liege. Betrage die Dauer über 18 Monate, verstärke das die Effektivität. Auch eine aktive Kooperation der Jugendlichen wirke sich positiv aus. Auf Basis der Erhebung fordert der Verband, zu Beginn der Jugendhilfe ein umfassendes Clearing zu erheben, um die passende Unterstützung für die jungen Menschen zu finden. Zudem müssten Hilfen bei Bedarf auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Wichtig seien auch eine Beschleunigung des Asylverfahrens sowie die rasche Klärung des Aufenthaltsstatus.