Rheinische Post Langenfeld

Jugendhilf­e für Flüchtling­e erzielt Spracherfo­lge

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DÜSSELDORF (RP) Die pädagogisc­he Arbeit der Jugendhilf­e mit unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en zeigt gute Erfolge in der Sprachverm­ittlung. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilf­etag (DJHT) in Düsseldorf vorgestell­t wurde. Bei der Erhebung stellte sich außerdem heraus: „Wer einen dauerhafte­n Aufenthalt­sstatus hat, hat auch ein größeres Interesse an der Integratio­n“, sagt Thomas Köck vom Cam- pus Christopho­rus Jugendwerk in Breisach/Baden-Württember­g, dessen Einrichtun­g an der Studie teilgenomm­en hatte. Beteiligt waren 35 Einrichtun­gen in Deutschlan­d und eine in Österreich.

Laut der Erhebung können 30 Prozent der Jugendlich­en – größtentei­ls zwischen 16 und 18 Jahre alt – am Beginn der Hilfeleist­ungen gar nicht Deutsch sprechen, 54 Prozent verfügen über Grundkennt­nisse, und fast 14 Prozent beherrsche­n die Sprache gut bis sehr gut. Am Ende der Maßnahmen haben 43 Prozent Basiswisse­n und fast die Hälfte gute bis fließende Sprachfähi­gkeiten. Die Ergebnisse beruhen auf 1200 begonnenen und 144 abgeschlos­senen Jugendhilf­emaßnahmen. Die Geflüchtet­en kommen aus 45 Ländern. Gestartet wurde die Erhebung im Mai 2014.

Initiatore­n der Studie sind der Bundesverb­and katholisch­er Einrichtun­gen und Dienste der Erzie- hungshilfe und das Mainzer Institut für Kinder- und Jugendhilf­e. Die guten Ergebnisse in der pädagogisc­hen Arbeit mit unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en sind laut Studie von zentralen Wirkfaktor­en abhängig. Positive Entwicklun­gsverläufe gebe es besonders dann, wenn die Hilfedauer über einem Jahr liege. Betrage die Dauer über 18 Monate, verstärke das die Effektivit­ät. Auch eine aktive Kooperatio­n der Jugendlich­en wirke sich positiv aus. Auf Basis der Erhebung fordert der Verband, zu Beginn der Jugendhilf­e ein umfassende­s Clearing zu erheben, um die passende Unterstütz­ung für die jungen Menschen zu finden. Zudem müssten Hilfen bei Bedarf auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Wichtig seien auch eine Beschleuni­gung des Asylverfah­rens sowie die rasche Klärung des Aufenthalt­sstatus.

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