Mordanklage nach Verbrechen an Freiburger Studentin
FREIBURG (dpa) Fünfeinhalb Monate nach dem Gewaltverbrechen an einer Studentin in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den tatverdächtigen Hussein K. erhoben. Er sei vor dem Landgericht Freiburg nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Behörde gestern mit. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht.
Die 19 Jahre alte Studentin war im Oktober 2016 vergewaltigt und getö- tet worden. Sieben Wochen später wurde der Verdächtige festgenommen. Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.
Die Studentin war nachts mit dem Fahrrad alleine auf dem Weg von einer Party nach Hause, als sie den Ermittlungen zufolge von dem Ver- dächtigen angegriffen, gewürgt und vergewaltigt wurde. Danach habe er sein bewusstloses Opfer in den Fluss Dreisam gelegt, dort sei die Studentin ertrunken. Die Leiche war am nächsten Morgen gefunden worden. Durch Körperspuren am Tatort und die Auswertung von Videoaufnahmen in einer Straßenbahn war die Polizei später auf die Spur des jetzigen Angeklagten gekommen.
Der Fall löste, noch vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember, Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus. Hussein K. hatte in Freiburg als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling bei einer Pflegefamilie gelebt.
Weil bei der Frage des Alters Zweifel nicht definitiv ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Landge- richt könne auch während des Verfahrens noch entscheiden, ob es dann beim Urteil Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwende.
Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre, bei Heranwachsenden in schweren Fällen 15 Jahre Haft möglich.