Rheinische Post Langenfeld

Fan wegen Bayer 04-Schal niedergesc­hlagen

- VON NATALIE URBIG

Das Amtsgerich­t Langenfeld verurteilt den Täter wegen versuchten Raubes und Körperverl­etzung.

LANGENFELD Der 22-Jährige trägt ein blaues Hemd, sein Blick ist immer wieder auf seine Hände, die übereinand­ergeschlag­en auf dem Tisch liegen, gerichtet. An diesem Morgen sitzt der junge Mann vor dem Amtsrichte­r in Langenfeld. Er ist angeklagt wegen versuchter räuberisch­er Erpressung und Körperverl­etzung.

Im November soll der Langenfeld­er versucht haben, einem Studenten seinen Bayer-Leverkusen-Fanschal abzunehmen und ihn dabei mehrmals auf den Kopf und die Schläfe geschlagen haben. „Warum sollte es denn gerade der Bayer Leverkusen Schal sein“, fragt ihn der Richter. Der junge Mann schaut auf, seine Antwort kommt brüchig: „Es hätte in dem Moment alles sein können“, sagt er und bestätigt, dass er den Studenten ärgern wollte. Auch lässt er seine Sichtweise des Abends von seinem Anwalt vorlesen und gesteht darin, den Studenten geschlagen zu haben. Für versuchten Raub mit Körperverl­etzung wurde der 22-Jährigen anschließe­nd zu einer Freiheitss­trafe von neun Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Und so sah jener Abend aus Sicht des Angeklagte­n aus: Am Samstag, 5. November, im vergangene­n Jahr habe er Besuch von einem Freund gehabt. Noch zu Hause hätte der damals 21-Jährige zehn Flaschen Bier und zehn Schnäpse getrunken. Später sei es in eine Langenfeld­er Kneipe gegangen: Es folgten weitere Biere. In der Gaststätte seien auch Bayer Leverkusen Fans gewesen. An die Tat könne der Angeklagte sich aufgrund des hohen Alkoholkon­sums nicht genau erinnern. Auf dem Rückweg sei er auf den 23-Jährigen Studenten, der einen Fanschal trug, getroffen. Der Angeklagte habe es in erster Linie auf den Schal abgesehen, er habe nicht den Willen gehabt jemanden zu attackiere­n.

Der angegriffe­ne Student schildert den Abend detaillier­t: Er habe sich in der selben Kneipe wie der Angeklagte aufgehalte­n. Ihn habe er das erste Mal auf dem Heimweg bemerkt: „Ich habe gesehen, wie er telefonier­end seitlich an mir vorbeigega­ngen ist und mich dabei angesehen hat.“Das sei ihm merkwürdig vorgekomme­n. Und so habe der Student einen anderen Weg genommen und sei plötzlich von hinten überrascht worden. Der 22-Jährige habe ihm mehrere Schläge auf den Kopf und die Schläfen gegeben, so dass der Student zusammenge­sackt sei. Dann sei er zurück in die Kneipe gelaufen. Der 23-Jährige habe unter Schwindelg­efühlen und in den folgenden Tagen unter Kopfschmer­zen gelitten. Einen weiteren Zwischenfa­ll habe es im März gegeben: Da sei der Student von drei jungen Männern aufgeforde­rt worden, seine Aussage zurückzune­hmen. Nach einem Gespräch seien sie aber friedlich auseinande­r gegangen. „Davon höre ich zum ersten Mal“, sagt der Angeklagte.

Es sei ein dummes, unreifes Verhalten gewesen, sagt der Amtsrichte­r bei der Urteilsver­kündung. Doch sehe er bei dem jungen Mann, der noch nie vor Gericht gestanden und der sowohl einen Arbeitspla­tz als auch einen festen Wohnsitz hat, eine gute Sozialprog­nose.

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