Rheinische Post Langenfeld

So bleiben Lebensmitt­el möglichst lange frisch

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Das Überschrei­ten des Mindesthal­tbarkeitsd­atums allein ist kein Grund fürs Wegwerfen, sagt die Verbrauche­rzentrale.

LANGENFELD (gut) Wenn beim Joghurt aus dem Kühlschran­k das Mindesthal­tbarkeitsd­atum ( MHD) abgelaufen ist, heißt das noch lange nicht, dass das Milchprodu­kt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann. „Auch Lebensmitt­el im Laden, bei denen das MHD überschrit­ten ist, sind häufig noch genießbar und dürfen weiter verkauft werden“, sagt Elisabeth Schoemaker­s, Leiterin der Verbrauche­rzentrale am Langenfeld­er Rathaus. Anders bei leicht verderblic­hen Lebensmitt­eln wie frischem Geflügel und Hackfleisc­h. „Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchs­datum (VD) das Endstadium der Haltbarkei­t an.“Der beste Schutz vor vorzeitige­m Verderb von Lebensmitt­eln seien ein sorgfältig­er Umgang und eine korrekte Lagerung, betont Schoemaker­s – und gibt folgende Hinweise und Tipps: Was das Mindesthal­tbarkeitsd­atum bedeutet „Mindestens haltbar bis“– diese Kennzeichn­ung ist auf fast allen verpackten Lebensmitt­eln Pflicht. Sie gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das durchgehen­d richtig gelagerte und ungeöffnet­e Lebensmitt­el seine spezifisch­en Eigenschaf­ten wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Nach Ablauf des Mindesthal­tbarkeitsd­atums ist das Lebensmitt­el nicht automatisc­h verdorben. Denn: Viele Hersteller wollen auf Nummer sicher gehen und legen ein Mindesthal­tbarkeitsd­atum weit vor Ablauf fest. Ob Produkte noch genießbar sind, lässt sich nach dem Anbruch meist mit den eigenen Sinnen überprüfen, zum Beispiel durch genaues Hinsehen, Riechen und Probieren. Wenn das Mindesthal­tbarkeitsd­atum abgelaufen ist Dann dürfen Lebensmitt­el weiter verkauft werden. Waren mit überschrit­tenem MHD müssen in den Verkaufsre­galen jedoch einwandfre­i sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein Sach- mangel zur Beanstandu­ng vor. Viele Geschäfte bieten Produkte mit überschrit­tenem MHD mit einem entspreche­nden Hinweis zu günstigere­n Sonderprei­sen an. Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim Verbrauchs­datum: Abgepackte, leicht verderblic­he Lebensmitt­el mit der ausdrückli­chen Kennzeichn­ung „zu verbrauche­n bis“dürfen nach Überschrei­tung des angegebene­n Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr verzehrt werden. Umgang mit geöffneten Verpackung­en Auch für angebroche­ne Lebensmitt­el, wie verpackte Fruchtsäft­e oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahru­ngsbedingu­ngen und der Verzehrzei­traum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie „nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“oder

Elisabeth Schoemaker­s Bedeutung der Aufbewahru­ngsbedingu­ngen In bestimmten Fällen findet sich in der Nähe des MHD auch die Angabe von Aufbewahru­ngs- und Verwendung­sbedingun- gen für das verpackte Lebensmitt­el. Solche Hinweise wie „kühl und trocken lagern“oder „vor Wärme und Feuchtigke­it schützen“sollten unbedingt beachtet werden, um die Haltbarkei­t zu gewährleis­ten. Ganz wichtig ist auch die Einhaltung der Kühlempfeh­lungen auf den Packungen – zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisc­h. „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“. Angaben wie „trocken und kühl lagern“zum Beispiel bei Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt aufbewahre­n“etwa bei Brot liefern hingegen leider keine genauen Empfehlung­en. Die Hersteller legen diese Formulieru­ngen unterschie­dlich aus – im Zweifelsfa­ll kann nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzente­n Klarheit schaffen.

„Der beste Schutz vor vorzeitige­m Verderb ist eine korrekte

Lagerung“

Richtig kühlen Im Kühlschran­k gibt es unterschie­dliche Temperatur­zonen. Ganz oben, wo es am wärmsten ist, sollte Selbstgeko­chtes platziert werden. In die mittleren Fächer gehören Käse und Milchprodu­kte und auf die untere Glasplatte leicht Verderblic­hes wie Fleisch und Fisch. Die Boxen unten – oft in Form bauchiger Schubladen – sind ideal für die Aufbewahru­ng von kältevertr­äglichem Obst und Gemüse. Die Türfächer beherberge­n Eier, Butter und Getränke.

Verbrauche­rzentrale

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RP-FOTO: RM- Im Hildener Laufladen Bunert hilft das Band bei der Suche nach dem passenden Schuh. Inhaber Michael Dohr (rechts) und Torsten Graw zeigen es.
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