Rheinische Post Langenfeld

Lebenslang für Bonner Bombenbaue­r

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Drei weitere Islamisten erhalten hohe Haftstrafe­n für Verabredun­g zum Mord.

DÜSSELDORF Im Prozess um die 2012 am Bonner Hauptbahnh­of zufällig gefundene Rohrbombe hat das Oberlandes­gericht ( OLG) Düsseldorf nach 155 Verhandlun­gstagen das Urteil gesprochen. Der Täter Marco G. ist wegen Mordversuc­hs, versuchter Herbeiführ­ung einer Bombenexpl­osion und Gründung einer terroristi­schen Vereinigun­g zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Der Staatsschu­tzsenat am Oberlandes­gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Deswegen wird der 30-Jährige nicht schon nach 15 Jahren freikommen. Der Konvertit provoziert­e das Gericht erneut mit lauten Rufen von „Allahu akbar“(„Allah ist groß“).

Haftstrafe­n zwischen neuneinhal­b und zwölf Jahren erhielten drei weitere islamistis­che Täter, die mit Marco G. den Mord an einem Politiker der islamfeind­lichen Partei Pro NRW in Leverkusen geplant hatten.

Peter Schütz Beim Ausspähen des Tatorts wurden Marco G. und ein weiteres Mitglied des Quartetts 2013 von der Polizei gestellt. Sie hatten Waffen und Sprengstof­f gelagert.

Die Verteidige­r aller Verurteilt­en hatten Freisprüch­e wegen Mangels an Beweisen gefordert. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Mordplan. Es sah es auch nach Anhörung von 27 Experten als erwiesen an, dass Marco G. die Bombe am Bahnhof zur Zündung vorgesehen hatte. Daran ändere nichts, dass der Zünder nie gefunden wurde. Auch Teile des auf 13.30 Uhr eingestell­ten Zündwecker­s seien nicht gefunden worden, weil der Sprengsatz mit einem Wasserstra­hl zur Entschärfu­ng beschossen worden war. „Das Gericht kam zur Überzeugun­g, dass es den Zünder gab“, erklärte OLGSpreche­r Peter Schütz. Die Theorie der Verteidigu­ng, die Bombe sei nur eine Attrappe gewesen, sei widerlegt. Leitartike­l Nordrhein-Westfalen

„Das Gericht kam zur Überzeugun­g, dass es

den Zünder gab“

Oberlandes­gericht Düsseldorf

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