Bewährungsstrafe im Erpressungsfall Christoph Kramer
LEVERKUSEN (skr) Vor dem Leverkusener Amtsgericht ging es gestern um versuchte Erpressung mit privaten Video-Aufnahmen. Prominentes Opfer war Borussia Mönchengladbachs Nationalspieler Christoph Kramer. In Abwesenheit des 62-jährigen Angeklagten erließ das Gericht einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe in Höhe von acht Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Bekannt wurde der Fall durch Recherchen unserer Redaktion im Herbst 2016.
Nur vier Minuten dauerte der Prozess am Leverkusener Amtsgericht. Nur wenige Zuschauer und weder der Angeklagte noch Zeugen waren anwesend. Bei dem Prozess ging es um heimlich gemachte private Aufnahmen. Der 62-jährige Angeklagte soll versucht haben, Christoph Kramer damit zu erpressen. Zur Verhandlung erschien auch der Geschädigte Kramer nicht.
Steffen Eckhard, Anwalt des Angeklagten, geht nicht davon aus, dass sein Mandant gegen den Strafbefehl Einspruch erheben wird. Damit sei die Sache erledigt. Andere, außergerichtliche Vereinbarungen habe man mit dem Fußballer nicht getroffen. „Es ging Kramer nicht um Schmerzensgeld“, sagte Eckhard.
Christoph Kramer hatte damals bei Instagram einen Erpressungsversuch bestätigt. „Ich bin auf die Erpressung natürlich nicht eingegangen, und der Fall war sehr schnell von der Polizei aufgeklärt und erledigt“, schrieb er.