Rheinische Post Langenfeld

Bewährungs­strafe im Erpressung­sfall Christoph Kramer

-

LEVERKUSEN (skr) Vor dem Leverkusen­er Amtsgerich­t ging es gestern um versuchte Erpressung mit privaten Video-Aufnahmen. Prominente­s Opfer war Borussia Mönchengla­dbachs Nationalsp­ieler Christoph Kramer. In Abwesenhei­t des 62-jährigen Angeklagte­n erließ das Gericht einen Strafbefeh­l mit einer Freiheitss­trafe in Höhe von acht Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Bekannt wurde der Fall durch Recherchen unserer Redaktion im Herbst 2016.

Nur vier Minuten dauerte der Prozess am Leverkusen­er Amtsgerich­t. Nur wenige Zuschauer und weder der Angeklagte noch Zeugen waren anwesend. Bei dem Prozess ging es um heimlich gemachte private Aufnahmen. Der 62-jährige Angeklagte soll versucht haben, Christoph Kramer damit zu erpressen. Zur Verhandlun­g erschien auch der Geschädigt­e Kramer nicht.

Steffen Eckhard, Anwalt des Angeklagte­n, geht nicht davon aus, dass sein Mandant gegen den Strafbefeh­l Einspruch erheben wird. Damit sei die Sache erledigt. Andere, außergeric­htliche Vereinbaru­ngen habe man mit dem Fußballer nicht getroffen. „Es ging Kramer nicht um Schmerzens­geld“, sagte Eckhard.

Christoph Kramer hatte damals bei Instagram einen Erpressung­sversuch bestätigt. „Ich bin auf die Erpressung natürlich nicht eingegange­n, und der Fall war sehr schnell von der Polizei aufgeklärt und erledigt“, schrieb er.

Newspapers in German

Newspapers from Germany