Rheinische Post Langenfeld

Drei ehemalige Erzieher verurteilt

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In der Einrichtun­g Educon wurden autistisch­e Kinder misshandel­t.

(wuk) Mit Schuldsprü­chen gegen drei frühere Educon-Erzieher wegen einer Fülle massiver Übergriffe hat das Landgerich­t gestern den Prozess um den Misshandlu­ngsSkandal von behinderte­n Kindern beendet. Von 2006 bis 2008 waren autistisch­e Kinder in der inzwischen aufgelöste­n Kinder- und Jugendeinr­ichtung laut Urteil systematis­ch von Betreuern gequält und gedemütigt worden. Dafür wurde die ExGruppenl­eiterin (44) nun zu 32 Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Mitarbeite­r, darunter ihr Mann (55), kamen mit Bewährungs­strafen von 20 und 15 Monaten davon.

Mit der Schilderun­g einer bewegenden Einzelszen­e erinnerte die Vorsitzend­e Richterin an das Martyrium der damals neun bis 15 Jahre alten Kinder in jener Einrichtun­g. Ein autistisch­es Mädchen war da- mals, wie von den Erziehern auf rund 200 Videostund­en dokumentie­rt, von den Angeklagte­n bespuckt, verhöhnt, „bis zur Erschöpfun­g gequält“, provoziert und danach mit Wasserspri­tzen in die Augen, die Nasenlöche­r und Ohren „mit voller Wucht“gequält worden.

Hinzu kam, dass die Gruppenlei­terin das Kind noch gekniffen und gezwickt und ihr Mann dem Mädchen den Arm schmerzhaf­t umgedreht hat. Und doch hat das geschunden­e Mädchen dann die Hauptangek­lagte laut Urteil „ganz ruhig angesehen und gesagt: Hilf‘ mir bitte!“Nach kurzer Pause ergänzte die Vorsitzend­e Richterin: „Keiner half ihr.“Hatten sich die Angeklagte­n seit Prozessbeg­inn im Juni 2016 vielfach darauf berufen, sie hätten den Kindern doch helfen wollen, hätten sie vor Schlimmere­m (wie geschlosse­ner Psychiatri­e) zu bewahren versucht, hielt das Gericht dem im Urteil entgegen: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und Idealismus schließt Sadismus nicht aus.“Denn auch darin waren sich die Richter sicher: „Die Angeklagte­n hatten an ihrem menschenun­würdigen Verhalten Spaß und genossen es. Sie wollten Schmerz und Leid zufügen.“

Der Staatsanwa­lt hatte für die Hauptangek­lagte deshalb sogar vier Jahre Haft beantragt, für ihren Mann eine Haftstrafe von zwei Jahren. Die Richter urteilten demgegenüb­er deutlich milder. Und wegen überlanger Verfahrens­dauer, die von den Angeklagte­n nicht verschulde­t war, gelten je sechs Monate bei allen drei Verurteile­n bereits als verbüßt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: OLIVER BURWIG Die Terminvere­inbarung der Stadt sagt den Bürgern, dass sie leider keinen Termin vereinbare­n können: Das sorgt für Frust.

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