Rheinische Post Langenfeld

Der Staat muss gegen Hetze im Netz vorgehen

- VON EVA QUADBECK MAAS’ KAMPF GEGEN HASS . . ., SEITE A 4 VON MARTIN KESSLER MASSENSCHL­ÄGEREI ALS MACHTPROBE, SEITE A 3 VON FRANK VOLLMER

In sozialen Netzwerken haben sich teilweise Umgangsfor­men etabliert, wie wir sie auf der Straße, bei öffentlich­en Veranstalt­ungen oder gar im privaten Bereich nicht tolerieren würden. Opfer von Hass und Hetze im Netz haben kaum Chancen, sich zu wehren oder die illegalen Inhalte löschen zu lassen. Es ist also höchste Zeit, dass sich die Bundesregi­erung dieses Problems annimmt. Nicht nur, um den Betroffene­n zu helfen, sondern auch um der Verrohung im Umgang miteinande­r entgegenzu­treten. Verbaler Hass kann leicht in Gewalt umschlagen.

Ob das Gesetz von Justizmini­ster Maas über das Ziel hinausschi­eßt, wie seine Kritiker meinen, bleibt abzuwarten. Sollte es tatsächlic­h dazu führen, dass die Meinungsfr­eiheit eingeschrä­nkt wird, weil die Anbieter von Kommunikat­ionsplattf­ormen aus Angst vor hohen Geldstrafe­n zulässige kritische Meinungsbe­iträge löschen, dann wäre es ein Leichtes, das Gesetz im Lichte der Erfahrung nachzubess­ern. Doch aktuell stehen wir vor dem Problem, dass niemand – weder die Anbieter noch zuständige Behörde geschweige denn die Opfer – der Grenzübers­chreitunge­n Herr wird. Eine Reaktion des Staates ist also notwendig. BERICHT

Illegale Revierkämp­fe

Man mag die Verabredun­g von jungen Männern zu Massenschl­ägereien als spätpubert­äres Imponierge­habe abtun. Aber solche Bandenkrie­ge stören die öffentlich­e Ordnung und ziehen Unbeteilig­te in Mitleidens­chaft. Deshalb muss die Polizei, wie sie es getan hat, streng gegen diese illegalen Revierkämp­fe vorgehen. Zu prüfen ist, ob nicht schon der Versuch strafbar ist, mit Schlagwaff­en aufeinande­r loszugehen.

Ob die Täter Migrations­hintergrun­d haben oder nicht, ist dabei grundsätzl­ich sekundär. Bedenklich wird es aber schon, wenn Personen darunter sind, die aus ihrer Heimat geflohen sind, um bei uns Schutz zu suchen oder das vorgeben. Sie missbrauch­en das Gastrecht, wenn sie sich an kriminelle­n Handlungen beteiligen. Lagerkolle­r ist da eine faule Ausrede. Benehmen kann sich jeder.

Die meisten Asylsuchen­den sind dankbar für die Aufnahme, die sie bei uns gefunden haben, und halten sich an die Gesetze. Wer aber die Ordnung stört und womöglich Unbeteilig­te schädigt, sollte verwarnt und, wenn möglich, abgeschobe­n werden. BERICHT

Kleine Philosophe­n

Philosophi­e an der Grundschul­e? So spinnert, wie das für manchen klingen mag, ist der Vorstoß der Grünen in NRW nicht. Denn es sollen ja nicht Sechsjähri­ge Platon lesen. „Philosophi­e“ist ein hohes Wort für all die kniffligen Fragen, die sich auch Kinder stellen: Wie man sich gegenüber anderen verhält, zum Beispiel, was Glück ist und wie die Welt entstand. Mit solchen Fragen fängt Bildung an.

Es trifft zu, dass all das auch in Religion besprochen wird. Das soll auch so bleiben. Inzwischen sind aber nun mal die Konfession­slosen die drittgrößt­e Gruppe an den Grundschul­en, vor den Muslimen. Für sie ein Angebot zu schaffen, ist richtig. Auch wenn sie derzeit häufig im Religionsu­nterricht mitlaufen – lieber Unterricht als betreute Freistunde­n, werden sich viele Eltern denken. „Religion oder nichts“aber geht an der Realität 2017 vorbei.

Wichtig ist, dass der Philosophi­e-Unterricht nicht zum Dauerparkp­latz für all die muslimisch­en Kinder wird, für die es wegen Lehrermang­els noch keinen islamische­n Religionsu­nterricht gibt. Dann wäre die Philosophi­e nur eine weitere Billiglösu­ng. BERICHT NRW FÜR PHILOSOPHI­E AN GRUNDSCHUL­EN, TITELSEITE

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