Brexit: Mittelstand mit erheblichem Beratungsbedarf
fahrung gegründete Kanzlei berät überwiegend den inhabergeführten Mittelstand bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Zu den Bereichen, die bereits jetzt im Vorgriff auf den Brexit untersucht und angepasst werden müssen, zählt Thomas Austmann beispielsweise die gesamte Vertragsgestaltung, sowohl im Bestand als auch bei künftigen Abschlüssen. „Eine der Fragen ist dann, wie bestimmte Sachverhalte im englischen Recht behandelt werden, wenn EURichtlinien nicht mehr unmittelbar gültig sind. Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, alle Szenarien durchzuspielen und Lösungen zu finden, die sicherstellen, dass auch künftig das von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollte nach dem Brexit Geltung beanspruchen kann.“
Dr. Thomas Bunz, seit Jahresbeginn Partner der Kanzlei, gibt ein konkretes Beispiel, wo in Zukunft Risiken lauern können. „In zahlreichen Konstellationen – etwa bei Unternehmenskäufen, Vertriebsvereinbarungen, Handelsvertreterverträgen etc. – werden Wettbewerbsverbote vereinbart. Die oft verwendete räumliche Beschränkung auf das Gebiet der EU wird nach dem Brexit eine erhebliche inhaltliche Änderung erfahren, die Streitigkeiten geradezu provoziert.“
Dr. Nina Böttger, ebenfalls Gründungspartnerin, verweist im Kontext des Brexit auf die Notwendigkeit, ein professionelles Vertragsmanagement einzurichten. „Mit wem pflege ich welche Geschäftsbeziehungen? Wie sind die Lieferketten und Kooperationsbeziehungen ausgestaltet? Spielt es in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht eine Rolle, ob leistungswirtschaftlich die EUAußengrenzen überschritten werden? Löst der Brexit außerordentliche Kündigungsrechte in bestehenden langfristigen Vertragsbeziehungen aus, weil ursprünglich definierte Ziele nicht mehr erreichbar sind?“Diese und mehr Punkte ließen sich durch ein geeignetes Vertragsmanagement im Blick behalten und frühzeitig klären, wie Nina Böttger aus Erfahrung zu berichten weiß.
Apropos Preisgestaltung: Dr. Norman Kulpa, wie Bunz neuer Partner der Düsseldorfer Kanzlei, weist darauf hin, dass viele Mittelständler Preisanpassungen in langfristigen Lieferverträgen oftmals nur mit Sicht auf steigende Rohstoffpreise vereinbarten. „Sie müssen sich aber auch fragen: Haben die sich verändernden Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Preisgestaltung meiner Lieferanten, etwa durch Einfuhrzölle? Diese Erkenntnisse sollten auch in bestehenden Verträgen mit Blick auf die Zukunft nachgebessert werden.“Kulpa stellt fest, dass Mittelständler oftmals viel zu sehr im Tagesgeschäft invol- viert seien, als dass sie alle Veränderungen selbst im Blick behalten könnten.
Thomas Austmann wirft auch das Thema der Gesellschaftsformen auf. PLC und LLP seien als englische Rechtsformen auch in Deutschland beliebt – aber was passiert damit nach dem EU-Austritt? Er- folgt eine Zwangsumwandlung in eine verwandte deutsche Rechtsform mit einem in der Regel sehr viel unangenehmeren Haftungsregime und einer aufwändigeren Corporate Governance? Die Liste der Fragen und die Gebiete, auf denen bereits jetzt gehandelt werden muss, ließe sich beliebig fort- setzen. Flexibilität, Innovationskraft und eine gehörige Portion Pragmatismus seien Eigenschaften, die er an inhabergeführten Unternehmen besonders schätze, sagt Austmann. „In dieser besonderen Situation aber ist es zukunftsgerichtetes Gestalten, sich auch mit den Themen der Ver- gangenheit zu befassen, die über den Zeitpunkt des Brexit hinauswirken.“Und weil ein solches Aufrollen von Themen nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen von Unternehmern gehöre, kümmere sich bei Austmann & Partner eine Task Force darum, ihnen diese Arbeit abzunehmen.