Rheinische Post Langenfeld

Implantat oder Brücke - was ist besser?

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Kostet eine zweite Zahnarzt-Meinung etwas? Welche Härtefall-Regeln gibt es für arme Rentner? Vier Experten beantworte­ten die Leserfrage­n.

DÜSSELDORF (anh) Gesunde Zähne und ein makelloses Gebiss sind heute für alle möglich. Doch es kann teuer werden, die Unsicherhe­it ist groß. Vier Experten gaben Rat. Ich bin 79 Jahre alt und war seit 20 Jahren nicht mehr beim Zahnarzt. Soll ich eine Zusatzvers­icherung abschließe­n? Mir fehlen sechs Zähne. EXPERTE Grundsätzl­ich gilt: Viele Zusatzvers­icherungen zahlen erst nach einer Wartezeit und viele zahlen nur einen Anteil zum Festzuschu­ss. Sie sollten daher die Tarife vergleiche­n. Eine Zusatzvers­icherung kann sich lohnen. Zudem sollten Sie dringend zum Zahnarzt gehen und über den Zahnersatz oder Alternativ­en sprechen. Mein Bruder hat 900 Euro Rente und wollte nur eine Basisverso­rgung, was er der Krankenkas­se auch gesagt hat. Nun muss er zu seiner Teilprothe­se aber 760 Euro zuzahlen, die Kasse zahlt nur 216 Euro. Was kann er tun? EXPERTE Es gibt eine Härtefall-Regelung, bei der die Kasse den doppelten Festzuschu­ss übernimmt. Das muss man aber vor der Behandlung beantragen. Da Ihre Behandlung begonnen hat, sollten Sie das Gespräch mit Kasse und Arzt suchen. Ich habe Brücken. Nun drängt mein Zahnarzt auf Renovierun­g, eventuell mit Implantate­n. Ist das sinnvoll? EXPERTE Wenn Sie keine Probleme mit den Brücken haben, keine Entzündung, keine Schmerzen, ist keine Eile geboten. Falls Sie Parodonti- tis haben, sind Implantate riskant. Ohnehin ist es gut, bei einem so teuren Eingriff die Meinung eines zweiten Zahnarztes einzuholen. Ich habe Karies am Backenzahn: Nun soll eine Wurzelbeha­ndlung vorgenomme­n oder der Zahn gezogen und ein Implantat gesetzt werden. Was ist besser? EXPERTE Man sollte stets versuchen, eigene Zähne zu erhalten. Daher sollten Sie eine Wurzelkana­lbehandlun­g probieren, die von den Kassen meist bezahlt wird. Wurzelkana­lgefüllte Zähne können lange halten. Falls der Zahn später gezogen werden muss, sollten Sie mit dem Arzt besprechen, was sinnvoller ist. Bei Rauchern, Diabetiker­n und Patienten, die bestimmte Arzneien nehmen, sind Implantate mit besonderen Risiken verbunden. Ich gehe jährlich zur Kontrolle. Nun bin ich enttäuscht, wie wenig das Bonusheft bei meiner Krone bringt. EXPERTE Es bringt etwas bei der Regelverso­rgung. Ohne Bonusheft übernimmt die Kasse nur 50 Prozent der Kosten der Regelverso­rgung, mit Bonus sind es nach fünf Jahren 60 Prozent und nach zehn Jahren 65 Prozent. Für zusätzlich­e Leistungen wie eine keramische Verblendun­g müssen Sie in der Tat selbst zahlen. Warum muss ich beim Zahnersatz überhaupt etwas dazu bezahlen? EXPERTE Das ist eine Entscheidu­ng der Politik. Seit 2005 erhalten gesetzlich Versichert­e feste Zuschüsse zum Zahnersatz. Diese decken ungefähr die Hälfte der Kosten ab. Die andere Hälfte der Regelverso­rgung trägt der Patient. Wer mehr will,etwa ein Implantat, muss auch diese zusätzlich­en Kosten selbst zahlen. Ich habe einen verfärbten Zahn im Frontberei­ch. Kann ich ihn im Bleichstud­io aufhellen lassen? EXPERTE Wichtig ist es, vor dem Bleichen den Frontzahn zu untersuche­n. Möglicherw­eise ist er abgestorbe­n und deshalb verfärbt. Dann nützt auch das Bleichen nichts. Ferner ist zu beachten, dass Füllungen unter Umständen

farblich nicht mehr passen. Soll ich meine Lücke per Implantat oder Brücke schließen? Mein Arzt verlangt bereits für den Heil- und Kostenplan 25 Euro. EXPERTE Die klassische Lösung ist die Brücke, funktionel­l und ästhetisch einwandfre­i. Die Alternativ­e ist ein Implantat, wenn es medizinisc­h möglich ist. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie eine zweite

Meinung ein- holen. Der Heil- und Kostenplan ist bei Kassenpati­enten kostenlos. Ich hatte für meine Prothese einen Kostenvora­nschlag von 8092 Euro. Am Ende lag die Rechnung bei 13.768 Euro. Ich habe bezahlt. Was tun? EXPERTE Wenn die Rechnung schon bezahlt ist, wird es schwierig, weil durch das Bezahlen die Anerkennun­g der Rechnung ausgedrück­t wird. Eine Abweichung in einer solchen Höhe ist aber eigentlich ausgeschlo­ssen, maximal 20 bis 25 Prozent Abweichung sind tolerabel, wenn diese gut begründet wird. Bei Ihnen sind es über 50 Prozent. Mein Implantat ist nach einiger Zeit herausgefa­llen. Der Arzt verweist mich auf den Hersteller des Implantats. Das ist doch nicht ok, oder? EXPERTE Der Behandlung­svertrag besteht zwischen Ihnen und dem Arzt. Ist das Herausfall­en durch einen Fehler des Arztes begründet, haftet der Arzt, er kann Sie nicht auf den Hersteller verweisen. Eine Haftung des Hersteller­s kommt nur in Betracht, wenn das Implantat im Zeitpunkt des Inverkehrb­ringens einen Fehler aufweist. Ich habe acht Zahnlücken und soll eine Brücke für 8000 Euro bekommen oder Implantate für 15.000 Euro. Wie funktionie­rt das mit der zweiten Meinung und wie komme ich an mein Röntgenbil­d? EXPERTE Patienten haben ein Recht auf umfassende Aufklärung über Kosten, Alternativ­en und Risiken und auf eine zweite Meinung, die kostet nichts. Das Röntgenbil­d dürfen Sie anfordern und an den zweiten Zahnarzt weiterleit­en. Nach einer Krebsbehan­dlung ist mein Zahnfleisc­h zurückgega­ngen, es ist jetzt neuer Zahnersatz nötig. Wie gehe ich vor? Zahlt die Kasse? EXPERTE Lassen Sie einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen und reichen diesen bei der Kasse ein. Womöglich ist in einer derartigen Situation die Ausnahme-Indikation für Implantate und implantatg­etragenen Zahnersatz gegeben. Mein Arzt will eine Zahnersatz­behandlung nur nach einer Parodontal­behandlung vornehmen. Richtig? EXPERTE Ja, die Zahnersatz-Richtlinie sieht vor, dass einer Zahnersatz­behandlung die nötige Parodontal­behandlung vorausgeht.

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FOTO: KREBS Experten: Tanja Wolf (Verbrauche­rzentrale), Harald Holzer (Zahnarzt und Gutachter); zugeschalt­et: Nathalie Mix (Anwältin für Medizinrec­ht), Gregor Bornes (Patientenv­ertreter).

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