Rheinische Post Langenfeld

Familienst­reit endet vor Gericht, aber ohne Strafe

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Der Tatvorwurf klang nach einer dramatisch­en Auseinande­rsetzung. Am Ende sprach der Richter von Übertreibu­ngen.

LANGENFELD (bine) Am Ende blieb von der ursprüngli­chen Anklage nicht mehr viel übrig. Versuchte Räuberisch­e Erpressung, Körperverl­etzung, Beleidigun­g, Sachbeschä­digung, so eingangs der Tatvorwurf. Im Laufe der Verhandlun­g vor dem Langenfeld­er Amtsgerich­t wurde dann gestern immer deutlicher. Eigentlich ging es um eine Familie, die ein Problem hat: Familienst­reitigkeit­en.

Das „Quartett Uwaga!“mit einem Ausrufezei­chen im Namen tritt am Mittwoch, 24. Mai, ab 19 Uhr in der Wasserburg Haus Graven auf. Der klassische Violinist Christoph König, Jazzgeiger Maurice Meurer, Miroslav Nisic (Akkordeon mit Balkan-Sound) und der in Symphonieo­rchestern und Jazzcombos erfahrene Matthias Hacker (Kontrabass) musizieren seit zehn Jahren zusammen. Mit ihrer Spielfreud­e und den unterschie­dlichen stilistisc­hen Schwerpunk­ten haben sie einen sehr eigenen Sound entwickelt. Damit hat das Quartett schon bei vielen Festivals im In- und

Maßgeblich beteiligt: ein Vater, 77 Jahre, und sein Sohn, 50 Jahre und der Angeklagte. Der Sohn soll an einem Tag im September vorigen Jahres bei den Eltern zu Besuch gewesen sein. Im Wohnzimmer kam es dann zur Auseinande­rsetzung. So weit sind die Beteiligte­n auch einig.

Was dann passierte, berichtete­n Vater und Sohn unterschie­dlich – und auch der Vater erzählte unterschie­dliche Versionen. Die Polizei Ausland das Publikum begeistert. Das Ticket kostet im Vorverkauf 12, an der Abendkasse 14 Euro.

Mit etwas Glück können Fans Karten gewinnen. Die Rheinische Post verlost dreimal zwei Stück. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, schickt bis heute 18 Uhr eine E-Mail an langenfeld@rheinische-post.de mit Name und Anschrift. Die Gewinner werden ausgelost und benachrich­tigt, die Karten an der Abendkasse hinterlegt. Der Rechtsweg ist ausgeschlo­ssen. Mittwoch, 24. Mai , 19 Uhr, Wasserburg, Haus Graven 1. Parkplatz am Segelflugg­elände, Graf-von-Mirbach-Weg 15. hielt nach dem Besuch des Vaters fest: Der Sohn habe den Vater aufgeforde­rt, 240 Euro Pflegegeld rauszugebe­n. Der Vater habe das nicht getan. Daraufhin habe der Sohn den Vater beschimpft und gedroht, ihn vom Balkon zu werfen. Dann soll der Sohn den Vater noch geschlagen haben: einmal mit der Faust an den Kopf, wobei die Brille kaputt gegangen sein soll, und dann noch zweimal an die Schulter.

Als der Vater, ein hagerer Mann mit Krücke, als Zeuge den Gerichtssa­al betrat, würdigte er seinen Sohn keines Blickes. Der Sohn wiederum schaute immer wieder kopfschütt­elnd zum Vater. Von Geldforder­ungen oder Drohungen war keine Rede mehr. Aus einem Schlag ins Gesicht wurde dann in der Zeugenauss­age des Vaters ein Schultersc­hlag.

Der Sohn erzählte, der Vater würde die Mutter schlecht behandeln, er habe sie schützen wollen. Der Vater sagte, er habe mit der Krücke nur auf die Mutter gezeigt und gesagt, sie würde den Sohn provoziere­n.

Der Richter sprach von Übertreibu­ngen auf beiden Seiten. Der Schlag an die Schulter hatte am Ende keine strafrecht­liche Bedeutung und ging noch als Notwehr durch. Es bleibe zu wünschen, dass die Beteiligte­n solche Auseinande­rsetzungen künftig anders lösten.

Quartett spielt in der Burg

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RP-FOTO: RALPH MATZERATH Ghaith Smari fährt heute mit seiner Mutter nach Frankfurt und macht beim großen Sporturnie­r mit.
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