Familienstreit endet vor Gericht, aber ohne Strafe
Der Tatvorwurf klang nach einer dramatischen Auseinandersetzung. Am Ende sprach der Richter von Übertreibungen.
LANGENFELD (bine) Am Ende blieb von der ursprünglichen Anklage nicht mehr viel übrig. Versuchte Räuberische Erpressung, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, so eingangs der Tatvorwurf. Im Laufe der Verhandlung vor dem Langenfelder Amtsgericht wurde dann gestern immer deutlicher. Eigentlich ging es um eine Familie, die ein Problem hat: Familienstreitigkeiten.
Das „Quartett Uwaga!“mit einem Ausrufezeichen im Namen tritt am Mittwoch, 24. Mai, ab 19 Uhr in der Wasserburg Haus Graven auf. Der klassische Violinist Christoph König, Jazzgeiger Maurice Meurer, Miroslav Nisic (Akkordeon mit Balkan-Sound) und der in Symphonieorchestern und Jazzcombos erfahrene Matthias Hacker (Kontrabass) musizieren seit zehn Jahren zusammen. Mit ihrer Spielfreude und den unterschiedlichen stilistischen Schwerpunkten haben sie einen sehr eigenen Sound entwickelt. Damit hat das Quartett schon bei vielen Festivals im In- und
Maßgeblich beteiligt: ein Vater, 77 Jahre, und sein Sohn, 50 Jahre und der Angeklagte. Der Sohn soll an einem Tag im September vorigen Jahres bei den Eltern zu Besuch gewesen sein. Im Wohnzimmer kam es dann zur Auseinandersetzung. So weit sind die Beteiligten auch einig.
Was dann passierte, berichteten Vater und Sohn unterschiedlich – und auch der Vater erzählte unterschiedliche Versionen. Die Polizei Ausland das Publikum begeistert. Das Ticket kostet im Vorverkauf 12, an der Abendkasse 14 Euro.
Mit etwas Glück können Fans Karten gewinnen. Die Rheinische Post verlost dreimal zwei Stück. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, schickt bis heute 18 Uhr eine E-Mail an langenfeld@rheinische-post.de mit Name und Anschrift. Die Gewinner werden ausgelost und benachrichtigt, die Karten an der Abendkasse hinterlegt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mittwoch, 24. Mai , 19 Uhr, Wasserburg, Haus Graven 1. Parkplatz am Segelfluggelände, Graf-von-Mirbach-Weg 15. hielt nach dem Besuch des Vaters fest: Der Sohn habe den Vater aufgefordert, 240 Euro Pflegegeld rauszugeben. Der Vater habe das nicht getan. Daraufhin habe der Sohn den Vater beschimpft und gedroht, ihn vom Balkon zu werfen. Dann soll der Sohn den Vater noch geschlagen haben: einmal mit der Faust an den Kopf, wobei die Brille kaputt gegangen sein soll, und dann noch zweimal an die Schulter.
Als der Vater, ein hagerer Mann mit Krücke, als Zeuge den Gerichtssaal betrat, würdigte er seinen Sohn keines Blickes. Der Sohn wiederum schaute immer wieder kopfschüttelnd zum Vater. Von Geldforderungen oder Drohungen war keine Rede mehr. Aus einem Schlag ins Gesicht wurde dann in der Zeugenaussage des Vaters ein Schulterschlag.
Der Sohn erzählte, der Vater würde die Mutter schlecht behandeln, er habe sie schützen wollen. Der Vater sagte, er habe mit der Krücke nur auf die Mutter gezeigt und gesagt, sie würde den Sohn provozieren.
Der Richter sprach von Übertreibungen auf beiden Seiten. Der Schlag an die Schulter hatte am Ende keine strafrechtliche Bedeutung und ging noch als Notwehr durch. Es bleibe zu wünschen, dass die Beteiligten solche Auseinandersetzungen künftig anders lösten.
Quartett spielt in der Burg