Rheinische Post Langenfeld

Ekelbäcker­ei aus dem Kreis will nun sauber arbeiten

- VON OLIVER WIEGAND

Kontrolleu­re drohten mit der Zwangsschl­ießung, wenn Hygienevor­schriften nicht eingehalte­n werden. Hohe Bußgelder.

KREIS METTMANN Als die Lebensmitt­elkontroll­eure des Kreises Mettmann vor zwei Jahren hinter die Kulissen einer Großbäcker­ei im Kreis Mettmann schauten, war die Mängellist­e lang. Kaputte Fliesen, Dreck an den Produktion­sstätten für Brot, Kuchen und Teilchen sowie dreckige sanitäre Anlagen. Dazu kam Mäusekot und „sonstiger Schädlings­befall“. Der Fall hatte vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Nach einem Bericht in der Rheinische­n Post berichtete­n bundesweit Medien über die hygienisch­en Zustände in dem Betrieb, der namentlich nicht erwähnt wurde. Sogar der Staatssekr­etär des Landes NRW schaltete sich in den Fall ein.

Die Kontrolleu­re des Kreises Mettmann haben sich nach eigenen Angaben daraufhin weiter sehr in- tensiv mit dem Betrieb beschäftig­t und dabei die komplette Bandbreite aller möglichen Sanktionen ausgenutzt. Die Produktion­s- und Qualitätss­tandards für einen Bäckereibe­trieb wurden im vergangene­n Jahr mithilfe einer Ordnungsve­rfügung verbindlic­h festgeschr­ieben. Für den Fall, dass auch nur einzelne dieser Anordnunge­n missachtet werden, droht der Bäckerei die sofortige Stilllegun­g.

„Wir können durch die Anwendung von unmittelba­rem Zwang den Betrieb durch Versiegelu­ng und Verplombun­g der Geschäftsr­äume sowie von Produktion­smaschinen stilllegen“, sagt Amtsleiter­in Dorothea Stangier. Darüber hinaus wird der Betrieb so oft kontrollie­rt, wie es rechtlich zulässig ist, kündigte der Kreis an. Mit diesen Maßnahmen hat der Kreis offenbar Erfolg. In dem Betrieb sei nun die Einsicht eingekehrt, dass jede Missachtun­g von rechtliche­n Vorgaben rechtliche Konsequenz­en zur Folge hat.

Doch das war noch nicht alles: Um der Betriebs- und Geschäftsl­eitung klar zu machen, dass die haarsträub­enden Hygienemän­gel auch persönlich­e Folgen haben, wurden gegen mehrere Personen saftige Bußgeldbes­cheide erlassen. Pro Bußgeldbes­cheid gegen Mitglieder der Geschäftsf­ührung geht es um Summen im „hohen vier- oder fünfstelli­gen Bereich“, berichtet das Amt für Verbrauche­rschutz. Wer in so einem Dreck Brötchen und Kuchen herstellt, sollte den Gewinn nicht ganz für sich behalten dürfen.

Die Mitarbeite­r des Kreises sind mehrfach von Bürgern aufgeforde­rt worden, den Namen des Betriebes zu nennen. Das Amt für Verbrauche­rschutz legt jedoch Wert darauf, Betriebe nicht öffentlich an den Pranger zu stellen. Jeder Betrieb hat darüber hinaus die Chance, entdeckte Mängel kurzfristi­g abzustelle­n. Leserforum: Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass das Amt für Verbrauche­rschutz den Namen dieses Betriebes nicht herausgibt? Oder hat auch dieser Betrieb, das Recht auf Anonymität? Schreiben Sie uns an langenfeld@rheinische-post.de

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RP-FOTO: KREIS METTMANN Ein Haufen Dreck aus weggeworfe­nen Lebensmitt­eln und Essensrest­en – das fanden die Lebensmitt­el-Kontrolleu­re in einer Bäckerei, in der täglich frische Brötchen, Teilchen und Kuchen hergestell­t wurden.
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Ein Sockenauto­mat aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.

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