Ekelbäckerei aus dem Kreis will nun sauber arbeiten
Kontrolleure drohten mit der Zwangsschließung, wenn Hygienevorschriften nicht eingehalten werden. Hohe Bußgelder.
KREIS METTMANN Als die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Mettmann vor zwei Jahren hinter die Kulissen einer Großbäckerei im Kreis Mettmann schauten, war die Mängelliste lang. Kaputte Fliesen, Dreck an den Produktionsstätten für Brot, Kuchen und Teilchen sowie dreckige sanitäre Anlagen. Dazu kam Mäusekot und „sonstiger Schädlingsbefall“. Der Fall hatte vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Nach einem Bericht in der Rheinischen Post berichteten bundesweit Medien über die hygienischen Zustände in dem Betrieb, der namentlich nicht erwähnt wurde. Sogar der Staatssekretär des Landes NRW schaltete sich in den Fall ein.
Die Kontrolleure des Kreises Mettmann haben sich nach eigenen Angaben daraufhin weiter sehr in- tensiv mit dem Betrieb beschäftigt und dabei die komplette Bandbreite aller möglichen Sanktionen ausgenutzt. Die Produktions- und Qualitätsstandards für einen Bäckereibetrieb wurden im vergangenen Jahr mithilfe einer Ordnungsverfügung verbindlich festgeschrieben. Für den Fall, dass auch nur einzelne dieser Anordnungen missachtet werden, droht der Bäckerei die sofortige Stilllegung.
„Wir können durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang den Betrieb durch Versiegelung und Verplombung der Geschäftsräume sowie von Produktionsmaschinen stilllegen“, sagt Amtsleiterin Dorothea Stangier. Darüber hinaus wird der Betrieb so oft kontrolliert, wie es rechtlich zulässig ist, kündigte der Kreis an. Mit diesen Maßnahmen hat der Kreis offenbar Erfolg. In dem Betrieb sei nun die Einsicht eingekehrt, dass jede Missachtung von rechtlichen Vorgaben rechtliche Konsequenzen zur Folge hat.
Doch das war noch nicht alles: Um der Betriebs- und Geschäftsleitung klar zu machen, dass die haarsträubenden Hygienemängel auch persönliche Folgen haben, wurden gegen mehrere Personen saftige Bußgeldbescheide erlassen. Pro Bußgeldbescheid gegen Mitglieder der Geschäftsführung geht es um Summen im „hohen vier- oder fünfstelligen Bereich“, berichtet das Amt für Verbraucherschutz. Wer in so einem Dreck Brötchen und Kuchen herstellt, sollte den Gewinn nicht ganz für sich behalten dürfen.
Die Mitarbeiter des Kreises sind mehrfach von Bürgern aufgefordert worden, den Namen des Betriebes zu nennen. Das Amt für Verbraucherschutz legt jedoch Wert darauf, Betriebe nicht öffentlich an den Pranger zu stellen. Jeder Betrieb hat darüber hinaus die Chance, entdeckte Mängel kurzfristig abzustellen. Leserforum: Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass das Amt für Verbraucherschutz den Namen dieses Betriebes nicht herausgibt? Oder hat auch dieser Betrieb, das Recht auf Anonymität? Schreiben Sie uns an langenfeld@rheinische-post.de