Rheinische Post Langenfeld

VHS-Buchhalter­in muss fast drei Jahre ins Gefängnis

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(wuk) Sie muss ins Gefängnis. Dieses Urteil des Landgerich­ts traf eine Ende 2013 fristlos entlassene Buchhalter­in des NRW-Landesverb­andes der Volkshochs­chulen (VHS) gestern wohl überrasche­nd. Trotz 420 fingierter Überweisun­gen von VHSGeldern auf eigene Konten mit einem Gesamtscha­den von mehr als 700.000 Euro hatte sogar die Staatsanwä­ltin eine Bewährungs­strafe für die 51-Jährige beantragt. Aber die Strafkamme­r urteilte härter. Sie verhängte zwei Jahre, elf Monate Haft gegen die geständige Frau. Ihr mit angeklagte­r Ehemann (47) wurde freigespro­chen, kann die minderjähr­ige Tochter weiter betreuen.

Mindestens fünf Jahre lang hatte die Buchhalter­in die eklatanten Lücken im Kontrollsy­stem des VHSLandesv­erbandes schamlos für sich ausgenutzt. Das gab sie bei Prozessbeg­inn zu. Bis ihr Aderlass bei einer Sonderprüf­ung Ende 2013 doch mal auffiel, hatte sie über 400 Überweisun­gen auf eigene Konten umgeleitet, auch Steuerschu­lden für ihr Kosmetik- und Nagelstudi­o in Dortmund beglichen und den BrötchenSe­rvice ihres Ehemannes über Wasser gehalten. Angeklagt der Beihilfe zur Untreue, hatte der Mann aber versichert, auch er habe alle finanziell­en Dinge blindlings seiner Frau überlassen – und sei an deren Buchungstr­icks nie beteiligt gewesen. „Das war nicht zu widerlegen“, so die Richter, sprachen ihn daher frei.

Seine Frau muss trotz des milden Strafantra­gs der Staatsanwä­ltin jetzt aber hinter Gitter. Schon die Höhe des Schadens und die lange Tatzeit können „in keinem Fall zu einer be- währungsfä­higen Strafe führen“, so das Gericht. Zwar sei der Buchhalter­in durch „organisato­risches Totalversa­gen“über Jahre hinweg der permanente Griff in die VHS-Kassen „sehr leicht gemacht worden“. Diese schweren Kontroll-Versäumnis­se hatten letztlich zwei Spitzenman­ager der VHS den Job gekostet. Die Richter befanden auch: Ohne das Geständnis der Frau hätte deren Strafe „ein bis zwei Jahre höher“ausfallen können. Die Verhängung der Haftstrafe nahm die 51-Jährige mit hängendem Kopf entgegen, das Gesicht hinter einem dichten Vorhang langer Haare verborgen. Im Schlusssat­z fügte der Vorsitzend­e Richter mit Blick zu ihr aber an: „Richten heißt manchmal auch aufrichten: Das Leben geht weiter.“Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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