Rheinische Post Langenfeld

Fast 600 Knöllchen für Hundehalte­r

- VON LISA KREUZMANN UND THORSTEN BREITKOPF

589 Verwarn- und Bußgelder hat das Ordnungsam­t 2016 gegen Hundehalte­r verhängt. Die meisten, weil ihre Tiere nicht angeleint waren. In der ganzen Stadt gilt grundsätzl­ich Leinenzwan­g.

Das Ordnungsam­t hat im vergangene­n Jahr 589 Verwarn- und Bußgelder gegen Hundebesit­zer verhängt. Der Großteil sei auf nicht angeleinte Hunde zurückzufü­hren, sagt Sebastian Veelken vom Ordnungsam­t. In 37 Fällen habe ein Verstoß gegen das Hundeverbo­t auf Spielplätz­en vorgelegen, in sechs Fällen sei trotz Verpflicht­ung kein Maulkorb angelegt worden und in zehn Fällen sei ein Knöllchen wegen Verunreini­gung durch Hundekot geschriebe­n worden.

Hundehaltu­ng in der Großstadt ist ein Streitthem­a. Halter fühlen sich in die Ecke gedrängt. Die Stadt müsse mehr für Hunde und ihre Besitzer tun und eine artgerecht­e Haltung auch in der Stadt ermögliche­n, sagt etwa Hundetrain­erin Burga Torges. „Jeder hat das Recht, Hunde zu wollen“, sagt Torges. Und das unabhängig vom Wohnort.

Bei der Stadt hat man einen anderen Blick. „Wir sehen nur die Nega- tivbeispie­le“, sagt Veelken. Die grundsätzl­iche Anspruchsh­altung der Hundehalte­r, die Öffentlich­keit für eine artgerecht­e Haltung in die Verantwort­ung zu nehmen, sei ihm aber fremd. „Die Stadt kann an die Eigenveran­twortung der Hundehalte­r appelliere­n und sie dabei unterstütz­en“, sagt er . Die Frage, ob eine artgerecht­e Tierhaltun­g in der Stadt möglich sei, müsse sich jeder Hundehalte­r selbst beantworte­n.

Wo Halter ihre Hunde ausführen können und wo nicht, regelt das Landeshund­egesetz. Demnach müssen Hundehalte­r ihre Tiere an belebten Plätzen immer anleinen. Dazu zählen Fußgängerz­onen und Einkaufsst­raßen. Bei Verstoß wird laut Bußgeldkat­alog der Stadt je nach Größe und Rasse des Hundes ein Bußgeld zwischen 75 und 150 Euro fällig. Vor allem aber geht es um die Grünfläche­n in der Stadt. Gerade in den Sommermona­ten treffen dort viele Interessen­gruppen aufeinande­r: Griller, Picknicker, Hundehalte­r, Familien mit Kindern, Sonnenbade­r, Sportler. Hundehalte­r kämen da immer zu kurz, beklagt Torges.

Laut Landeshund­egesetz dürfen Hunde lediglich auf umfriedete­n Grünfläche­n unangelein­t spazieren geführt werden. Durch die Düsseldorf­er Straßenord­nung werden die Auslaufver­botsfläche­n noch einmal erweitert: Auch auf nicht umfriedete­ten Freizeitfl­ächen, Wäldern und Parks dürfen Hunde nur an der Leine gehen. Das ärgert Hundebesit­zer. „Wir fordern Flächen, die tatsächlic­h für Hunde und Halter da sind“, sagt Burga Torges. Die vorhandene Gebiete seien zu klein. Mehr als 30 ausgewiese­ne Hundeausla­ufflächen gibt es in der Stadt, etwa an der

Grünanlage Räuscher Weg in Bilk, im Schlosspar­k Eller oder im Hofgarten in Pempelfort. Jedoch gilt auch dort: Familien und andere Parkgänger dürfen nicht gestört werden. Belästigt ein Hund einen Passanten, kann das zwischen 35 und 100 Euro kosten. Tatsächlic­h aber hat die Stadt fünf weitere Hundefreil­aufflächen ausgewiese­n, die im Gegensatz zu den Auslaufflä­chen nicht eingezäunt sind. „Die Hundehalte­r sind auf diesen Freilauffl­ächen allerdings besonders gefordert“, heißt es beim Gartenamt. „Sie müssen ihre Hunde unter Kontrolle haben.“

Für manche Hundehalte­r ist das nicht genug. Mehr als 20.000 Hunde leben in der Stadt. „Die Flächen sind einfach zu eng, am Ende sind wir Hundehalte­r ja auch eine Wirtschaft­skraft“, sagt Torges.

Mit der Hundesteue­r nimmt die Stadt jährlich zwei Millionen Euro ein. 2.111.198 Euro stehen für 2017 im Plan. Wie viel Geld die Stadt mit Knöllchen gegen Hundehalte­r einnehme, werde nicht statistisc­h ermittelt, sagt Veelken. Bei 589 Knöll- chen im vergangen Jahr und etwa 130 Euro Geldbuße im Schnitt, dürften knapp 80.000 Euro geflossen sein.

Mit mehr Auslaufflä­chen sei es jedenfalls nicht getan, sagt Torges. „Wir wünschen uns einen maßvollere­n Umgang mit Bußgeldern.“Hundehalte­rin Heidi Schrouten berichtet von einem Fall, der sie geärgert hat: 179 Euro musste sie zahlen, weil ihr Hund sich auf einer Wiese in Nähe eines Spielplatz­es angeleint gewälzt habe. Das Verbotssch­ild habe sie übersehen, erzählt die 51jährige. „Ich kann das Verbot natürlich verstehen, aber eine Verwarnung hätte es auch getan“, sagt Heidi Schrouten, „als die Rechnung kam war ich entsetzt.“

Beim Ordnungsam­t hält man die Härte durchaus für nötig: „Gerade im Bereich eines Spielplatz­es muss deutlich spürbar sein, dass der Aufenthalt eines Hundes Folgen hat, die unerwünsch­t sind“, sagt Sebastian Veelken. „Wenn Eltern im Sandkasten Hundekot sehen, ist der Spielplatz unten durch.“

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