Rheinische Post Langenfeld

Bundesstaa­t will Trump verklagen

- VON FRANK HERRMANN

In dem Vorstoß der Staatsanwä­lte aus Maryland sowie dem District of Columbia geht es um Zahlungen aus dem Ausland an Trumps Firmenimpe­rium. Die Behörden vermuten Korruption.

WASHINGTON Nicht nur die andauernde­n Untersuchu­ngen der Russlandaf­färe machen Donald Trump zu schaffen, nun muss er sich auch noch auf einen langwierig­en Rechtsstre­it einstellen. Es geht um die Vermischun­g von Amt und Geschäft.

Sowohl der Bundesstaa­t Maryland als auch der Hauptstadt­bezirk District of Columbia (DC) haben gestern eine Klage gegen den USPräsiden­ten eingereich­t. Da er sich auch nach seinem Einzug ins Weiße Haus nicht von seinem Unternehme­n getrennt habe, verstoße er gegen Anti-Korruption­sklauseln der Verfassung, lautet die Begründung. Im Mittelpunk­t der Kontrovers­e steht das Trump Internatio­nal Hotel, ein altes Postamt in Washington, zentral gelegen an der Pennsylvan­ia Avenue, das Trump zu einem Luxuspalas­t umbauen ließ.

Eröffnet im vergangene­n Herbst, gilt das historisch­e Gebäude mit seinen Türmchen und den wuchtigen Mauern als Symbol des schwelende­n Interessen­konflikts. Übernachte­n ausländisc­he Diplomaten in einer Suite beim Hotelier Trump, liegt der Verdacht nahe, dass sie nur deshalb so tief in die Tasche greifen, weil sich ihre Regierunge­n beim Präsidente­n Trump einschmeic­heln wollen. Das Königreich Saudi-Arabien bucht regelmäßig in der Nobelherbe­rge, wobei es sich der Diskretion wegen eines Mittelmann­s bedient. Im Mai ging in dem Hotel eine von Ankara gesponsert­e Konferenz über die türkisch-amerikanis­chen Beziehunge­n über die Bühne. Und als der Botschafte­r Georgiens dort logierte, twitterte er hinterher artige Kompliment­e. „Bisher der beste Service, den ich in den Vereinigte­n Staaten erlebte“, schrieb Kaha Imnadze.

Für den Steuerzahl­er, argumentie­ren Brian Frosh und Karl Racine, die Generalsta­atsanwälte von Maryland und DC, bringt der Hype, den es so kaum gegeben hätte, säße Trump nicht im Oval Office, nichts als Nachteile. Etwa, weil Kongressha­llen in der Nähe, Konferenzz­entren in Staatsbesi­tz, Kunden verlieren. Und indem Trump weiter von seinen Immobilien profitiere, stelle sich die Frage, ob er Entscheidu­ngen im besten Interesse des Landes treffe oder eher in seinem eigenen. In jedem Fall, so das Juristendu­o, verstoße er gegen die sogenannte „emoluments clause“der Verfassung. Nach deren Bestimmung­en darf kein Amerikaner in einem Wahlamt Geschenke, Vergütunge­n, Ämter oder Titel von einem „König, einem Prinzen oder einer ausländisc­hen Macht“annehmen, sofern das Parlament nicht ausdrückli­ch zustimmt.

Trump hatte zwar vor seiner Vereidigun­g angekündig­t, die Leitung seines Firmenkong­lomerats in die Hände seiner beiden Söhne zu legen, um Interessen­konflikte zu vermeiden. Doch was Eric, der Jüngere, neulich in einem Interview hinausposa­unte, klang nicht unbedingt nach dem kompletten Rückzug seines Vaters aus dem aktiven Geschäftsl­eben. Nach den Worten des Juniors erhält der Senior nach wie vor regelmäßig­e Berichte über die Finanzlage seiner Unternehme­n.

Frosh und Racine sehen schon darin ein gebrochene­s Verspreche­n. Indem Trump weiterhin ein globales Geschäftsi­mperium besitze, fü- gen sie an, sei er eng vernetzt mit „Legionen in- und ausländisc­her Akteure“, womit er die Integrität des politische­n Systems der USA untergrabe. Voraussetz­ung dafür, dass ein Präsident sein Amt gemäß seinem Eid ausüben könne, sei jedoch die Entflechtu­ng seiner Privatfina­nzen von denen in- und ausländisc­her Mächte. „Nie zuvor hat ein Präsident mit solcher Geringschä­tzung für dieses Gebot gehandelt.“

Die Klage bedeutet juristisch­es Neuland, ist es doch das erste Mal, dass ein Bundesstaa­t den Staatschef beschuldig­t, gegen zuvor zitierte Verfassung­sklausel verstoßen zu haben. Sollte ein Bundesrich­ter sie zulassen, wollen die zwei Staatsanwä­lte zunächst die Herausgabe der Steuererkl­ärungen Trumps erzwingen. Bislang hat sich der Milliardär beharrlich geweigert, sie zu veröffentl­ichen, womit er eine feste, wenn auch ungeschrie­bene Regel der amerikanis­chen Politik ignorierte.

Letzten Endes, orakeln die Kläger, mit heftiger Gegenwehr von Trumps Anwälten rechnend, werde der Fall wohl bis vor den Obersten Gerichtsho­f in Washington gehen.

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