Rheinische Post Langenfeld

Gericht entscheide­t die Metro-Zukunft

- VON GEORG WINTERS

Die Anhörung heute vor dem Oberlandes­gericht ist die entscheide­nde Etappe auf dem Weg zur Aufspaltun­g des Konzerns. Die Metro sieht keine Gefahr des Scheiterns. Eine Niederlage könnte allerdings auch fatale Folgen haben.

DÜSSELDORF Glaubt man Menschen, die Erich Kellerhals kennen, dann wird der 78 Jahre alte Mitgründer der Elektronik­kette MediaMarkt den seit Jahren tobenden Streit mit dem Management der Muttergese­llschaft Metro noch bis an sein Lebensende ausfechten. Daran wird auch der Ausgang einer Anhörung heute beim Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf nichts ändern. Kellerhals und andere haben gegen die Aufspaltun­g der Metro in zwei Teile geklagt, und der sechste Zivilsenat am OLG muss entscheide­n, ob die Teilung trotz der Klagen ins Handelsreg­ister eingetrage­n werden kann. Nur dann kann die Metro an ihrem Zeitplan festhalten und in der zweiten Jahreshälf­te sowohl die neue Metro als auch den künftigen Elektronik­händler Ceconomy an die Börse bringen.

Bei der Metro sind alle davon überzeugt, dass das Gericht in ihrem Sinne entscheide­n wird. Alles andere wäre nicht nur eine große Enttäuschu­ng, sondern auch folgenschw­er. Die Hoffnungen, mit der Teilung die beiden neuen Gesellscha­ften attraktive­r für Investoren zu machen, als es der Gesamtkonz­ern vorher war, würden zerplatzen.

Sagt das Gericht ja, können Konzernche­f Olaf Koch und Co. dagegen weitermach­en wie geplant. Dazu muss das Vollzugsin­teresse das Aufschubin­teresse überwiegen, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Das bedeutet: Auf der einen Seite stehen die Kläger, die keinen Vorteil oder sogar Nachteile für sich durch die Spaltung sehen, deshalb klagen und keine vorweggeno­mmene Entscheidu­ng im Freigabeve­rfahren zugunsten der Metro wollen. Auf der anderen Seite sind das Unternehme­n und seine Großaktion­äre (Haniel, Schmidt-Ruthenbeck, Beisheim), die bei einer aus ihrer Sicht negativen Entscheidu­ng des Gerichts fürchten, dass das Unternehme­n einen Imageschad­en erleidet, Perso- nal abwandert und begehrte Verlustvor­träge verloren gehen. Der Aktienkurs würde wahrschein­lich weiter sinken, nachdem er in den vergangene­n fünf Monaten ohnehin schon zehn Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Das wollen natürlich auch die meisten Anteilseig­ner nicht. Von ihnen stimmten bei der Hauptversa­mmlung im Februar 99,95 Prozent des vertretene­n Kapitals für die Teilung des Konzerns.

Der Zeitplan der Metro sieht auch kein Scheitern vor Gericht vor. Einen Plan B gibt es nicht. Wenn beim OLG alles wunschgemä­ß verläuft, wird das Unternehme­n zwei Wochen vor dem ersten Handelstag den Börsenpros­pekt und eine Preisspann­e veröffentl­ichen. Dann gäbe es eine zweiwöchig­e Roadshow, am Tag vor der Erstnotiz würden der Emissionsp­reis festgelegt und die Aktien zugeteilt.

Beide Teile sollen nach den Erwartunge­n der Metro künftig im Aktieninde­x M-Dax notiert sein. Allerdings wird die neue Metro – das ist der Teil mit Groß- und Lebensmitt­elhandel, der offiziell abgespalte­n wird – nach der Teilung erstmal aus dem Index für die mittelgroß­en Werte rausfliege­n. Bereits im September, wenn die Index-Zusammense­tzung überprüft wird, könnte die Aktie aber schon in den M-Dax rücken. Messlatte gestern: die Deutsche Pfandbrief­bank, die beim Streubesit­z auf einen Börsenwert von knapp 1,5 Milliarden Euro kam.

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