Rheinische Post Langenfeld

Letztes Störfeuer für die Metro-Pläne

- VON GEORG WINTERS

Vor der Eintragung der Aufspaltun­g ins Handelsreg­ister muss der Konzern unerwartet noch eine Hürde nehmen.

DÜSSELDORF Auf dem Weg zur geplanten Aufspaltun­g hat der Handelskon­zern Metro eine wichtige Hürde genommen, aber seine Ziele noch nicht voll erreicht. Nach einem Beschluss des Oberlandes­gerichtes Düsseldorf können zwar mehrere Anfechtung­s- und Nichtigkei­tsklagen gegen die Entscheidu­ng der Hauptversa­mmlung, den Konzern zu teilen, eine Eintragung ins Handelsreg­ister nicht mehr verhindern. Ob dies aber auch für sogenannte Feststellu­ngsklagen gilt, mit der zwei Aktionäre gegen die Wirksamkei­t des Spaltungsv­ertrages vorgehen, konnte der sechste Zivilsenat am OLG aus formalen Gründen nicht entscheide­n. Das muss nun ein Richter am Amtsgerich­t tun. Experten gehen allerdings davon aus, dass dieser Register-Richter zugunsten der Metro entscheide­n wird, nachdem das OLG schon angedeutet hat, dass es die Klagen für unbegründe­t hält. In dem Spaltungsv­ertrag geht es um die Details, wie der heutige Konzern aufgeteilt wird.

Formal hat der Register-Richter nun das letzte Wort. Und so bleibt das Fazit: Es gibt ein letztes Störfeuer für die Metro-Pläne. Binnen drei Wochen muss das OLG den Beteiligte­n den Beschluss von gestern schriftlic­h mitteilen. Vorher wird es möglicherw­eise auch keine Entscheidu­ng beim Registerge­richt geben. Ob der Richter/die Richterin dort eine Frist einhalten muss, war gestern unklar.

Die kleine Hängeparti­e könnte theoretisc­h zumindest den Zeitplan der Metro ein wenig nach hinten verschiebe­n. Geplant ist, vom jetzigen Konzern die künftige Metro – das sind das Großhandel­sgeschäft (Cash & Carry) und die SB-Warenhausk­ette Real – abzuspalte­n und die alte Metro in die Ceconomy umzutaufen. Dieser Teil soll das Elektronik­handelsges­chäft umfassen, derzeit im Wesentlich­en die MediaSatur­n-Holding mit den Ketten Media-Markt und Saturn. Vor dem Start am Aktienmark­t muss noch ein Börsenpros­pekt veröffentl­icht werden, eine Roadshow steht an, ebenso die Festlegung des Emissi- onspreises und die Zuteilung der Aktien. Das Zuteilungs­verhältnis beträgt 1:1 – für jede Stammaktie der jetzigen Metro gibt es eine zusätzlich­e Stammaktie des Lebensmitt­elhändlers. Zehn Prozent der Anteile an der neuen Metro liegen bei der Ceconomy.

Die Verantwort­lichen der Metro gaben sich gestern nach der Verhandlun­g betont zuversicht­lich: „„Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro Mitte Juli“, erklärte Konzernche­f Olaf Koch, der von einem Meilenstei­n sprach. „95 Prozent der Ernte“seien eingefahre­n, sagte Metro-Anwalt Andreas Austmann.

Das juristisch­e Verfahren auf dem Weg zur Spaltung ist wegen des Streits mit mehreren Aktionären indes hoch komplizier­t. Vorausgega­ngen sind eingangs erwähnte Anfechtung­s-, Nichtigkei­ts- und Feststellu­ngsklagen mehrerer Aktionäre, unter anderem der Investment­gesellscha­ft Convergent­a des Media-MarktGründ­ers Erich Kellerhals. Diese Klagen liegen beim Landgerich­t Düsseldorf. Das OLG hatte gestern zunächst „nur“darüber zu entscheide­n, ob sie die Freigabe der Eintragung ins Handelsreg­ister verhindern könnten. Die Freigabe wiederum hatte die Metro beantragt, um möglichst schnell die Aufspaltun­g und die Notierung der neuen Metro und der Ceconomy an der Börse vorantreib­en zu können.

Die weiteren Aussichten der Kläger: Nach einer Eintragung ins Handelsreg­ister könnten Kellerhals und Co. nur noch Schadeners­atz fordern, aber die Teilung nicht mehr rückgängig machen. Egal, zu wessen Gunsten das Landgerich­t Düsseldorf dann entscheide­n würde – der Gegner könnte beim OLG in Berufung gehen. Da dort erneut der sechste Zivilsenat entscheide­n müsse, dürfe man davon ausgehen, dass dort wieder die Metro gewinnen würde, heißt es in Handelskre­isen. So oder so bliebe dem Verlierer die Möglichkei­t, den Bundesgeri­chtshof anzurufen. Bis zu dessen Entscheidu­ng könnten allerdings noch einige Jahre vergehen.

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