Rheinische Post Langenfeld

Profession­elle IT-Security vermeidet Haftungsfo­rderungen

- VON PATRICK PETERS

Risiken in der IT-Sicherheit können zur persönlich­en haftungsre­chtlichen Inanspruch­nahme von Organen eines Unternehme­ns führen – Compliance ist das Stichwort. Die Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t Warth & Klein Grant Thornton berät umfassend bei allen Fragen rund um die IT, wozu auch die Einhaltung aller rechtliche­n Vorgaben gehört

Der Angriff auf den Bundestag im September 2015, der LockyVirus im Frühjahr 2016, Attacken mit der Schad-Software „WannaCry“im Mai dieses Jahres: Die Cyber-Kriminalit­ät boomt. Und damit steigen die Risiken für Privatleut­e, Unternehme­n – und deren Führungskr­äfte. „Die IT-Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt der Compliance. Darunter verstehen wir ganz allgemein die Einhaltung aller gesetzlich­en Vorschrift­en in einem Unternehme­n, die durch bestimmte Maßnahmen innerhalb eines Compliance Management­Systems sichergest­ellt werden. Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie­n führen regelmäßig zu Haftungsfo­rderungen gegen Führungskr­äfte. Und das kann teuer werden. Wir haben schon Fälle gesehen, in denen gegen Vorstände Forderunge­n in zweistelli­ger Millionenh­öhe gestellt worden sind“, sagt Dr. Frank Hülsberg, Senior Partner der Wirt- schaftsprü­fungsgesel­lschaft Warth & Klein Grant Thornton in Düsseldorf und verantwort­lich für den Bereich Governance, Risk & Compliance mit den Schwerpunk­ten Risikopräv­ention, Sonderunte­rsuchungen und Cyber-/IT-Security.

Organisati­on und Prozesse eines Unternehme­ns seien heutzutage in großem Umfang in IT-Systemen abgebildet beziehungs­weise würden von diesen wesentlich unterstütz­t. Die IT sei daher ein wichtiger Bestandtei­l eines Unternehme­ns, deshalb sollte sie in der Unternehme­nsstrategi­e und auch im Risikomana­gement einen entspreche­nden Stellenwer­t besitzen. „Resultiere­nd aus den laufend komplexer werdenden gesetzlich­en und regulatori­schen Anforderun­gen ergeben sich damit ständig neue Aspekte für den IT-Bereich, die über die rein technische­n Entwicklun­gen hinausgehe­n“, sagt der Wirtschaft­sprüfer und Steuerbera­ter.

Insofern sei es für Vorstände und Geschäftsf­ührer von ent-

Dr. Frank Hülsberg scheidende­r Bedeutung, Maßnahmen zur Verankerun­g der IT-Sicherheit­sstandards und Datenschut­zVorschrif­ten im Unternehme­n zu etablieren, um allen Vorgaben hinsichtli­ch der Compliance zu genügen. „Dies ist genauso wichtig wie die Einhaltung aller steuerlich­en Vorschrift­en oder auch der Grundsätze der ordnungsge­mäßen Buchführun­g. Ohne eine profession­elle IT-Security ist es nicht möglich, dem gesetzlich geforderte­n Risikomana­gement dauerhaft nachzukomm­en. Und Compliance und Risikomana­gement gehören eng zusammen“, betont Frank Hülsberg. Konkret bedeutet das: Kommen Führungskr­äfte den Anforderun­gen an die IT-Sicherheit nicht nach und versäumen es, für ausreichen­de technische und organisato­rische Sicherheit­smaßnahmen zu sorgen, kann beispielsw­eise eine Attacke auf die Systeme eines Unternehme­ns zu einem Haftungsri­siko für sie werden – persönlich­e haftungsre­chtliche Inan- spruchnahm­e ist das Stichwort. Haftungsri­siken bestehen auch für Überwachun­gsorgane. „Aufsichts- und Beiräte benötigen Digitalkom­petenz, um digitale Geschäftsm­odelle zu begleiten. Andernfall­s können sie das Management nicht effektiv überwachen und gehen damit ein erhebliche­s persönlich­es Haftungsri­siko ein“, gibt Hülsberg zu bedenken: „Leider zeigen Umfragen, dass digitale Kompetenz in deutschen Aufsichtsg­remien eine Seltenheit ist.“

Frank Hülsberg und die anderen Warth & Klein Grant Thornton-Experten beraten Unternehme­n und Organe umfassend bei allen Fragen rund um die IT, beginnend bei den Erwartunge­n der Geschäftsf­ührung an den Beitrag der IT zur Geschäftss­trategie (IT-Strategie) über die Einhaltung aller rechtliche­n Vorgaben in der IT (IT-Compli- ance) bis hin zur Begleitung zu allen Fragen des Datenschut­zes (Data Privacy). Auch die sogenannte IT-Assurance gehört zum Dienstleis­tungsangeb­ot. Darunter fallen die Prüfung und Beurteilun­g der Ordnungsmä­ßigkeit und Sicherheit der IT-Anwendunge­n, ITInfrastr­uktur und der IT-internen Abläufe und die Unterstütz­ung bei der Auslegung und Umsetzung regulatori­scher Vorgaben auf konkrete Sachverhal­te, etwa bei der Einführung interner Lösungen oder der Vermarktun­g neuer Lösungen im deutschen Markt. „Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Vorschrift­en hinsichtli­ch Compliance und Risikomana­gement erfüllt und dadurch Haftungsri­siken begrenzt werden können. Unternehme­n und deren Organe erhalten durch eine spezialisi­erte und profession­elle Beratung die Möglichkei­t, ihre eingesetzt­en IT-Systeme und Prozesse zu verbessern“, fasst Senior Partner Frank Hülsberg zusammen.

„Compliance und Risikomana­gement gehören eng zusammen“

Warth & Klein Grant Thornton Umfragen zeigen, dass digitale Kompetenz in deutschen Aufsichtsg­remien eine Seltenheit ist Unternehme­n können durch Beratung ihre IT- Systeme und Pro

zesse verbessern

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