Rheinische Post Langenfeld

Kreis richtet neue Anlaufstel­le für Prostituie­rte ein

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KREIS METTMANN (gök) Für die einen ist es „Drangsalie­rung“, für die anderen Sicherheit vor Ausbeutung – das neue Prostituie­rtenschutz­gesetz. An ihm hat die Düsseldorf­er CDU-Bundestags­abgeordnet­e Sylvia Pantel an verantwort­licher Stelle mitgearbei­tet und ist entspreche­nd froh, dass es „jetzt tatsächlic­h Wirklichke­it wird“. Ihr sei es vor allem darum gegangen, Zwangspros­titution wirksam zu bekämpfen und den Frauen Wege in ein anderes Leben zu eröffnen, sagt sie. Das Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft und bringt für die ausführend­en Behörden neue Aufgaben mit sich. Deshalb hat der Kreis Mettmann eine zentrale Anlaufstel­le namens „ProBe“an der Bismarckst­raße in Mettmann eingericht­et.

Die Ausübung der Prostituti­on bleibt erlaubnisf­rei – allerdings müssen sich alle Prostituie­rten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreisgebie­t ausüben, beim Kreisordnu­ngsamt anmelden und sich im Kreisgesun­dheitsamt gesundheit­lich beraten lassen. Nach der Anmeldung und dem Beratungsg­espräch erhalten die Prostituie­rten eine Anmeldebes­cheinigung mit Lichtbild. „Die Bescheinig­ung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostituti­on veranlasst oder die Prostituie­rten durch Dritte ausgebeute­t werden“, erklärt Kreissprec­herin Daniela Hitzemann einen Kernpunkt. Anmeldung und gesundheit­liche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden. Außerdem müssen Inhaber von Bordellen jetzt nachweisen, dass sie gewerberec­htlich zuverlässi­g sind. Darüber hinaus überprüft das Ordnungsam­t des Kreises im Rahmen des Erlaubnisv­erfahrens auch das Betriebsko­nzept des Prostituti­onsgewerbe­s. Prostituie­rte und ihre Kunden müssen dafür sorgen, dass Kondome benutzt werden.

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