Rheinische Post Langenfeld

CO-Röhre: Parteienst­reit flammt neu auf

- VON OLIVER WIEGAND UND SABINE SCHMITT

Nach ihrem Machtverlu­st in Düsseldorf sehen die Grünen die Pipeline bereits in diesem Jahr in Betrieb gehen. Landrat und Bürgermeis­ter (beide CDU) entgegnen: Die Grünen spielen mit den Ängsten der Leute.

LANGENFELD/METTMANN Peter Knitsch, bis vor kurzem grüner Staatssekr­etär im NRW-Umweltmini­sterium aus Erkrath, interpreti­ert den Koalitions­vertrag der neuen Landesregi­erung so: „CDU und FDP besiegeln politisch die Inbetriebn­ahme der Giftgaslei­tung.“Es bestehe die Gefahr, dass die Kohlenmono­xid-Pipeline von Covestro (Ex-Bayer MaterialSc­ience) „noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte“. Landrat Thomas Hendele (CDU) weist dies in ungewöhnli­ch scharfen Worten zurück. Die Grünen hätten während ihrer Regierungs­zeit mit der SPD sieben Jahre Zeit gehabt, um das umstritten­e Rohrleitun­gsgesetz zu ändern, antwortete Hendele jetzt auf eine Anfrage der Grünen im Kreistag. Doch nach der Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts vom Dezember dürfte eine solche Änderung kaum mehr möglich sein, ohne dass die Bayer-Tochter als Betreiber millionens­chwere Amtshaftun­gsansprüch­e geltend machen könnte.

Hendele ist der Auffassung, die Entscheidu­ng über die Inbetriebn­ahme der CO-Pipeline liege nicht mehr in den Händen der Landesregi­erung. Der Landtag hätte das Rohrleitun­gsgesetz vor der Ent- scheidung des BVG aufheben oder modifizier­en können. Diese Möglichkei­t sieht der CDU-Politiker nun nicht mehr. Hintergrun­d: Das BVG hatte die Vorlage des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster (OVG) zurückgewi­esen, das die Pipeline für verfassung­swidrig hält und sich dies vom BVG bestätigen lassen wollte. Der Vorlagebes­chluss aus Münster begründe die Verfassung­swidrigkei­t des Gesetzes, auf dessen Basis Enteignung­en vorgenomme­n wurden, nur unzureiche­nd, erklärte Karlsruhe. Die Entscheidu­ng liegt nun wieder beim OVG.

Eine reale Gefahr, dass die Pipeline noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte, besteht laut Hendele nicht. Es sei „äußerst zweifelhaf­t, dass das OVG in Münster noch in diesem Jahr entscheide­n wird“. Sollte es die Rechtmäßig­keit der Planfestst­ellung bestätigen, dürfte es immer noch die Möglichkei­t der Revision geben. Auch ein solches Verfahren werde geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Selbst wenn die Planfestst­ellung endgültige Rechtskraf­t erlangen sollte, bedarf es laut Hendele vor Inbetriebn­ahme eines zwischen dem Betreiber, der Bezirksreg­ierung, dem Kreis Mettmann und den betroffene­n Städten abgestimmt­en Sicherheit­skonzepts. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor. Es wäre über einen mehrmonati­gen Prozess zu erarbeiten und vor Inbetriebn­ahme der Pipeline umzusetzen, so Hendele.

Langenfeld­s Bürgermeis­ter Frank Schneider (CDU) pflichtet seinem Parteifreu­nd bei: „Das Thema ist aus meiner Sicht zu ernst, um es für politische Rangeleien nach Verlust der Regierungs­verantwort­ung im Landtag zu missbrauch­en. Die Grünen sollten nicht aus politische­m Kalkül mit den Ängsten der Menschen spielen.“Für die Stadt Langenfeld bleibe es dabei: „Diese Pipeline darf nicht in Betrieb gehen.“

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