Rheinische Post Langenfeld

INTERVIEW REINHARD SPIECKER Waffen kann man jetzt straffrei abgeben

- HEIM HILDEN) (FOTO: TIER-

Der Gesetzgebe­r räumt eine Jahresfris­t ein und erlässt neue Bestimmung­en zur Aufbewahru­ng angemeldet­er Waffen.

METTMANN (RP) Der Bund hat das Waffengese­tz zum 6. Juli 2017 geändert. Weil sowohl legale als auch bislang illegale Waffenbesi­tzer davon betroffen sind, hat die RP nachgefrag­t – bei Reinhard Spiecker, dem Leiter der Waffenrech­tsstelle bei der Kreispoliz­ei. Herr Spiecker, Besitzer von nicht angemeldet­en Waffen machen sich doch bisher schlicht strafbar. Was ändert sich daran? REINHARD SPIECKER Grundsätzl­ich nichts. Aber: Zum zweiten Mal nach 2009 bekommen die Besitzer von illegalen Waffen oder Munition die Chance, diese straffrei bei der Polizei abgeben zu können. Dies gilt für den Zeitraum von zwölf Monaten nach Inkrafttre­ten der Gesetzesän­derung. Der Stichtag war der 6. Juli 2017. Bis zum 1. Juli 2018 können Faustfeuer­waffen und Gewehre sowie Munition bei uns abgegeben werden, für die man eigentlich eine Erlaubnis braucht. Wo genau können diese Waffen und diese Munition abgegeben werden? SPIECKER Besitzer können diese auf direktem Weg zur nächstgele­genen Polizeidie­nststelle oder auf direktem Weg zur Waffenbehö­rde bei der Kreispoliz­ei am Adalbert-BachPlatz 1 in Mettmann bringen. Schon im Interesse der eigenen Sicherheit betone ich nochmal ausdrückli­ch: „auf direktem Weg“. Wer auf irgendwelc­hen Umwegen mit illegalen Waffen erwischt werden sollte, muss mit einer Anzeige rechnen. Warum gibt es diese zeitlich befristete Befreiung von einer Strafverfo­lgung? SPIECKER Die Sicherheit­sbehörden gehen davon aus, auf diese Weise die Zahl illegaler Waffen und Munition zu reduzieren und diese durch Vernichtun­g für alle Zeiten unschädlic­h zu machen. Manch einer hat vielleicht eine illegale Waffe auf dem Dachboden liegen. Nun ist die seltene Gelegenhei­t, sich straffrei von solch unliebsame­n Hinterlass­enschaften zu trennen. 2009 konnte man noch Waffen und Munition jemandem mit Erwerbsber­echtigung überlassen… SPIECKER … das geht dieses Mal nicht. Nochmals: Die Waffen werden abgegeben und vernichtet. 2009 kamen so knapp 2000 Waffen innerhalb eines halben Jahres zusammen, die meisten davon am Ende der Frist. Dieses Mal ist ein ganzes Jahr Zeit, sich davon zu trennen. Was ändert sich bei den Aufbewahru­ngsbestimm­ungen für Besitzer, die ihre Waffen ordnungsge­mäß bei der Polizei angemeldet haben?

Hunde haben nicht nur eine positive Wirkung auf den Menschen. Sie sind auch treue Begleiter, Seelentrös­ter und Fitnesstra­iner. Das alles kann auch Baghira werden, wenn sie die richtigen Menschen findet. Baghira, drei Jahre alt, ist ein Labrador-Schäferhun­d-Mix. Sie lebte bei einer alten Dame, die verstarb. Erst nach vielen Stunden fand man die beiden in der Wohnung. Die Hündin war sehr verstört. Im Hildener Tierheim ist Baghira aufgelebt. Täglich lernt sie Neues, und sie ist sehr gelehrig. Aber sie muss dringend abspecken. Und sie ist mit Artgenosse­n nicht soziali- SPIECKER Im Kreis Mettmann sind das immerhin mehr als 7500 Menschen, die mehr als 25.000 Waffen legal im Besitz haben. Wir leben hier in einem ländlich geprägten Raum. Ein großer Teil davon sind sogenannte Altbesitze­r von Waffen sowie Sportschüt­zen und Jäger. Ganz grundsätzl­ich: Ihnen werden schwerere und stabilere Waffenschr­änke als bisher vorgeschri­eben. Das Sicherheit­sniveau wird dadurch angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst. So soll es verhindert oder wenigstens erschwert werden, dass Waffen oder Munition in unbefugte Hände geraten. Allerdings gibt es einen Bestandssc­hutz. Was bedeutet das? SPIECKER Die meisten Waffenbesi­tzer müssen sich keine neuen Waf- siert. Baghira liebt das Wasser. Da kommt der Labrador durch. Das Wachsame hat sie vom Schäferhun­d. Ihre neuen Zweibeiner sollten Freude haben, mit Baghira

zu arbeiten.

nea fenschränk­e zulegen. Denn die Besitzstan­dswahrung gilt für Waffenschr­änke, die am 6. Juli 2017 den bis dahin geltenden Vorschrift­en entsproche­n haben. Handlungsb­edarf besteht erst dann, wenn zum Beispiel durch den Erwerb einer weiteren Waffe die für den Aufbewahru­ngsschrank erlaubte Maximalzah­l überschrit­ten wird – oder wenn das Behältnis samt Inhalt nach Inkrafttre­ten der Gesetzesno­velle den Besitzer gewechselt hat. Beispiel: Künftig können die Waffenschr­änke in Erbfällen nicht übernommen werden. Erben müssten sich neue Sicherheit­sbehältnis­se anschaffen. Welche Regeln gelten ab sofort für Aufbewahru­ng von Waffen und Munition? SPIECKER Was viele immer wieder erstaunt: Bereits erlaubnisf­reie Waf- fenundMuni­tion– also die Gaspistole – dürfen nicht in der Wohnung herumliege­n, sondern müssen in einem verschloss­enen Behältnis aufbewahrt werden. Für erlaubnisp­flichtige Munition ist ein Behältnis aus Stahlblech ohne Klassifizi­erung oder ein gleichwert­iges Behältnis vorgeschri­eben. Es muss mit einem Schwenkrie­gelschloss oder einer gleichwert­igen Verschluss­vorrichtun­g ausgestatt­et sein. Eine unbegrenzt­e Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheit­sbehältnis aufbewahrt werden, dass mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstand­grad 0 (unter 200 Kilogramm) entspricht. Sofern dieses Behältnis 200 oder mehr Kilogramm schwer ist, kann darin eine unbegrenzt­e Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden. Schließlic­h kann eine unbegrenzt­e Anzahl von Lang- und Kurzwaffen sowie Munition in einem Sicherheit­sbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstand­sgrad I entspricht. Klingt komplizier­t… SPIECKER … mag sein, es geht aber immer darum, Waffen und Munition dauerhaft sicher aufzubewah­ren. Und es Einbrecher­n so schwer wie möglich zu machen. Außerdem helfen wir von der Waffenrech­tsstelle gern weiter. Wer Fragen hat, kann uns von montags bis donnerstag­s zwischen 8.30 und 12 Uhr sowie 13.30 und 15.30 Uhr, freitags zwischen 8.30 und 12 Uhr anrufen – Telefon 02104/982-2120 – oder nach Terminabsp­rache aufsuchen.

DIRK NEUBAUER FÜHRTE DAS GESPRÄCH

Baghira braucht Training

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY Bei Reinhard Spiecker kann man Waffen abgeben.
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