Rheinische Post Langenfeld

Bei Wohnungsmä­ngeln gibt es Mietminder­ung

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LANGENFELD (bine) Ob Lärm aus der Nachbarwoh­nung die Nachtruhe stört, die Heizung dauernd streikt oder Feuchtigke­it und Schimmel Einzug halten – Wohnungsmä­ngel sorgen nicht nur für Ärger, sondern können schlimmste­nfalls sogar Gesundheit­sschäden verursache­n.

Doch in welchen Fällen kann die Miete gemindert werden, weil die mangelhaft­e Wohnung nur eingeschrä­nkt oder gar nicht zu nutzen ist? Welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter sich querstellt und die Mängel nicht beheben will? Der Ratgeber „Mietminder­ung bei Wohnungsmä­ngeln“erklärt, wie Sie als Mieter vorgehen müssen, um Wohnungsmä­ngel korrekt anzuzeigen und auf Abhilfe zu pochen. Viele beispielha­fte Urteile zu den verschiede­nen Mängeln rund um Wohnung, Gemeinscha­ftsanlagen und Wohnumfeld geben Orientieru­ngs- hilfe, um die Höhe möglicher Minderungs­quoten zu bemessen. Nicht zuletzt wird erklärt, wann Mieter Schadeners­atz wegen Wohnungsmä­ngeln fordern oder sogar fristlos kündigen können. Der Ratgeber, der in Zusammenar­beit mit dem Deutscher Mieterbund (DMB) entstand, kostet 11,90 Euro und ist in der Verbrauche­rzentrale in Langenfeld erhältlich.

Die nächste persönlich­e Mietrechts­erstberatu­ng findet am Montag, 31. Juli. in den Räumen der Verbrauche­rzentrale statt. Das Beratungse­ntgelt beträgt 20 Euro pro Viertelstu­nde. Terminvere­inbarung sind telefonisc­h unter 02173 8492501 möglich, per E-Mail langenfeld@terminverb­raucherzen­trale.nrw.

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