Kalenderblatt 24. Juli 1974
Vor wenigen Tagen beantragte zum ersten Mal ein Kongress-Abgeordneter ein Impeachment-Verfahren gegen US-Präsident Donald Trump. Die Erfolgsaussichten sind bescheiden – doch seit dem Amtsantritt des Präsidenten ist im Lager der Trump-Gegner immer wieder die Rede von der Amtsenthebung, für die sich der Präsident schwerer Verbrechen oder Vergehen schuldig gemacht haben muss. Als Beispiel wird häufig der Fall des US-Präsidenten Richard Nixon (1969 bis 1974) genannt. Doch dieser wurde nie in einem Impeachment-Verfahren schuldig gesprochen. Er kam der Anklageerhebung durch seinen Rücktritt zuvor. Dass Nixon nicht weiter leugnen konnte, in die Watergate-Affäre verwickelt zu sein, stand am 24. Juli 1974 fest. An diesem Tag entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Präsident die Tonbänder, die in seinem Büro aufgezeichnet worden waren, herausgeben musste. Die Bänder bewiesen, was Zeugen zuvor ausgesagt hatten: Nixon hatte vielleicht nichts von dem Einbruch gewusst, der die Watergate-Affäre ins Rollen gebracht hatte, er hatte aber versucht, Ermittlungen zu behindern und Verbindungen ins Weiße Haus zu vertuschen. Zweieinhalb Wochen nach der Entscheidung gab er seinen Rücktritt bekannt und entging so dem Impeachment, das er wohl verloren hätte. Auch vor Gericht musste sich Nixon nie verantworten. Sein Nachfolger Gerald Ford ließ ihn umgehend begnadigen.