Rheinische Post Langenfeld

Whats-App-Betrüger muss Geld zurückzahl­en

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LANGENFELD/HILDEN (bine) Naiv sei sie gewesen. Vielleicht auch dumm. Wie es dazu kommen konnte, dass sie einem mehr oder weniger Fremden innerhalb weniger Wochen insgesamt 5700 Euro lieh, die sie bis heute nicht zurückbeko­mmen hat. Das könne sie sich nicht mehr so recht erklären, sagte die 30-jährige Grundschul­lehrerin aus Hilden gestern vor dem Langenfeld­er Amtsgerich­t. Der 28-Jährige, dem sie das Geld geliehen hatte, saß auf der An- klagebank. Die beiden hatten sich über ein Dating-Portal kennengele­rnt. Man sei sich sympathisc­h gewesen, habe gemeinsame Bekannte gehabt und schließlic­h über WhatsApp geschriebe­n. Dort schrieb der 28-Jährige aus Meinerzhag­en dann Anfang Dezember 2015 auch, dass er Geld brauche.

Es fing an mit 400 Euro, die er für die Reparatur seines Autos gebraucht habe, um zu einem ersten Treffen nach Hilden zu kommen. In den nächsten Tagen und Wochen folgten weitere Beträge. Mehrfach gab er an, das Geld fürs Finanzamt zu brauchen. Einmal sagte er auch, er sei in großen Schwierigk­eiten und würde bedroht, weil er einem anderen Geld nicht zurückgeza­hlt habe. Die Lehrerin zahlte wieder und wieder; insgesamt sechsmal und Summen unterschie­dlicher Höhe. Am Ende lieh sie sich sogar Geld bei der Bank und bei der Schwester. Sie habe sich verant- wortlich gefühlt, ihn nicht hängenlass­en wollen, sagte sie. Er habe immer wieder verspochen, das Geld zurückzuza­hlen. Der Richter sprach von einem „Fehler in der Lebenskons­truktion“. So hätte der Angeklagte versproche­n, dass Geld zurückzuza­hlen, obwohl er gewusst habe, dass es wohl nicht klappen wird – „das ist Betrug“, gewerbsmäß­ig. Die Strafe: zehn Monate auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte das Geld zurückzahl­en.

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