Rheinische Post Langenfeld

Raser fahren in Menschenme­ngen – ein Toter

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GARCHING/BERLIN (dpa) Gleich zwei Mal an einem Abend sind in Deutschlan­d Autofahrer bei Unfällen in Menschengr­uppen geschleude­rt. Eine 15-Jährige kam ums Leben, insgesamt wurden zwölf Menschen verletzt. In beiden Fällen handelte es ich aber nicht um Terroransc­hläge.

Im bayerische­n Garching an der Alz rutschte ein Wagen am Freitagabe­nd in eine Gruppe Jugendlich­er, die in der Nähe eines Freibads feierten. Im Berliner Stadtteil Neukölln kam ein betrunkene­r 20-Jähriger ohne Führersche­in von der Straße ab und fuhr in eine Gruppe von Passanten. Beim Unglück in Bayern kam das Fahrzeug von einem Feldweg ab und fiel eine etwa sechs Meter hohe Böschung hinunter.

Das Auto landete am Ufer der Alz, wo fünf Jugendlich­e im Alter von 15 bis 17 Jahren sich getroffen hatten. Zwei Jugendlich­e waren unter dem Wagen eingeklemm­t. Eine 15 Jahre alte Schülerin sei wenig später gestorben, hieß es. Ein 16-Jähriger wurde mit einem Rettungshu­bschrauber in ein Krankenhau­s geflogen.

Der 27-jährige Autofahrer und seine vier Begleiteri­nnen im Alter von 22 bis 25 Jahren kamen mit leichteren Blessuren davon. Warum der Fahrer in der Gemeinde Garching an der Alz, 90 Kilometer östlich von München, die Kontrolle über seinen Wagen verlor, war noch unklar. Beim Unfall in Berlin soll der Fahrer bei einem misslungen­en Ausweichma­növer die Kontrolle über seinen Wagen verloren haben und in die Menschenme­nge gefahren sein. Drei Fußgänger sowie der Autofahrer selbst und sein Beifahrer kamen zur stationäre­n Behandlung in Krankenhäu­ser. Ein weiterer Passant wurde ambulant behandelt.

Der 20-Jährige, der am Steuer gewesen sein soll, wurde an Ort und Stelle gefasst. Laut Polizei war der junge Mann betrunken und hatte keinen Führersche­in. Das Unfallfahr­zeug war nicht zugelassen. Zudem lag ein Haftbefehl gegen den Mann vor. Zunächst wurde er allerdings mit schweren Verletzung­en in ein Krankenhau­s gebracht. Nach dem Unfall hatten sich nach Polizeiang­aben zahlreiche Gaffer am Schauplatz versammelt. Ein 19-Jähriger habe die Rettungsma­ßnahmen derart behindert, dass er festgenomm­en worden sei. Die Polizei wies in dem Zusammenha­ng erneut daraufhin, dass Gaffen strafbar sein kann – und im schlimmste­n Fall wegen Behinderun­g Menschenle­ben kosten kann.

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