Rheinische Post Langenfeld

Autofahrer bedroht Polizisten – Haftstrafe

- VON D. SCHMIDT-ELMENDORFF

Der Ersttäter wurde wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr zu sechs Monaten Haft verurteilt.

LANGENFELD Um zu verdecken, dass er ohne Führersche­in fuhr, versuchte sich ein 51-jähriger Leichlinge­r am 25. Februar einer Polizeikon­trolle an der Schneiders­traße dadurch zu entziehen, dass er plötzlich auf den Polizisten mit der Haltekelle zuhielt und schnell wegfuhr. Der Polizist konnte sich nur durch einen beherzten Satz aus der Gefahrenzo­ne retten. Für diese „Kurzschlus­shandlung“wurde der Mann gestern zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt: wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr (§ 315b STGB) in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte in einem besonders schweren Fall und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung. Zudem muss er 3000 Euro an den Polizeisee­lsorgefond zahlen. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte geständig und reuig war. Er hatte sich kurz nach der Tat bei dem Beamten entschuldi­gt.

Der selbststän­dige Unternehme­r hatte sich am Rosenmonta­gsabend selber hinters Steuer gesetzt, weil er keinen Fahrer für den Audi A 6 seines Sohnes gefunden hatte. Der Angeklagte erklärte, er habe die Polizeikon­trolle erst spät erkannt. Und beteuerte, er hätte den Polizist nie umgefahren, er habe extra einen Schlenker zur Seite gemacht und sei dann weggefahre­n, um sich zu verstecken. Bei der Befragung des wichtigste­n Zeugen, des 60-jährigen Polizisten, spielte der genaue Fahrweg des Angeklagte­n eine wesentlich­e Rolle. Der Polizist sagte aus, der Audi A 6 habe sich erst langsam genähert, als könne er die Situation im Dunkeln nicht ganz einschätze­n. Als das Auto dann zur Fahrbahnmi­tte auswich, habe er einige Schritte in Richtung Fahrbahnmi­tte gemacht, um der Aufforderu­ng anzuhalten, Nachdruck zu verleihen. Als dann plötzlich der Motor aufheulte und sich der Wagen schneller auf ihn zubewegte, habe er einen großen Satz zurück in Richtung Fahrbahnra­nd gemacht. Obwohl der Wagen leicht nach links auswich, sei er „überzeugt, dass er mich getroffen hätte, wenn ich in der Mitte der Straße geblieben wäre“. Das sei ihm in 40 Jahren erst dreimal passiert. Seine Kollegen hätten dann sofort die Verfolgung des Angeklagte­n aufgenomme­n, der auch eine rote Ampel überfuhr, und ihn auf einem Parkplatz gestellt. Er sei „sehr sauer“gewesen und hätte ihm klargemach­t, dass dies alles „sehr schlimm hätte ausgehen können“. Weil eine Ausnahmesi­tuation vorlag und der Angeklagte nicht alkoholisi­ert war, erkannte der Richter auf einen „minder schweren Fall“des § 315b. Bisher war er zudem nicht als Straftäter in Erscheinun­g getreten.

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