Rheinische Post Langenfeld

Stadt muss auch „Dügida“-Anwalt zahlen

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(sg/arl) Mehr als zwei Jahre nach den Aufmärsche­n der islamfeind­lichen „Dügida“muss die Stadtkasse jetzt nicht nur die Kosten für einen Rechtsstre­it zahlen, sondern auch noch die Kosten für den Anwalt der Gruppierun­g. Das Bundesverw­altungsger­icht hatte im Revisionsv­erfahren festgestel­lt, dass die oberbürger­meisterlic­he Aufforderu­ng, während des ersten „Dügida“-Aufmarschs das Licht an öffentlich­en Gebäuden zu löschen, ebenso rechtswidr­ig war wie der Aufruf, sich an einer Gegendemo zu beteiligen. Weitere Folgen hat die Entscheidu­ng nicht.

Tatsächlic­h hatte das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht im August 2015 die Kklage zurückgewi­esen, weil erstens die einmalige Aktion „Licht aus“beendet und zweitens eine Wiederholu­ng schon deshalb ausgeschlo­ssen war, da „Dügida“ihre Aufzüge gestoppt hatte. Das Oberverwal­tungsgeric­ht hatte in der Revision der Klage in zwei Punkten entsproche­n und nur den Aufruf zur Demo als rechtskonf­orm eingestuft – dagegen waren beide Parteien in Revision gegangen. Die Stadt, im ersten Verfahren von eigenen Juristen vertreten, musste einen Externen engagieren, dessen Rechnung noch nicht vorliege. Auch die „abrechenba­ren Kosten“des gegnerisch­en Anwalts müssten noch ermittelt werden, hieß es auf Anfrage. Die Gerichtsko­sten, die nach unseren Recherchen bei rund 1600 Euro liegen dürften, würden zudem erst mit der schriftlic­hen Urteilsbeg­ründung in einigen Wochen übersandt.

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