Rheinische Post Langenfeld

Bewährung für Hotel-Betrüger

- VON PHILIP GERCER

Untreue in 309 Fällen hat die Staatsanwa­ltschaft dem Angeklagte­n vorgeworfe­n.

LANGENFELD Wegen Untreue in besonders schwerem Fall ist ein junger Mitarbeite­r eines Langenfeld­er Hotels gestern zu einer zweijährig­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm vor, zwischen 2014 und 2016 Barzahlung­en im Hotelresta­urant für sich vereinnahm­t zu haben, was der Angeklagte bestätigte. Gleichzeit­ig habe er die Beträge auf einem Hotelkonto verbucht, das für Zahlungen mit Kreditkart­e vorgesehen ist. Das Geld erschien zwar auf der Kostenabre­chnung, tatsächlic­h ist das Geld aber nicht auf dem Konto eingegange­n. So entstand für den Hotelinhab­er ein Schaden von etwa 220 000 Euro. Bei der Gegenbuchu­ng durch die Hotelgäste tauchten Differenze­n auf, die der Inhaber des Hotels bei der Steuerprüf­ung zur Anzeige brachte und nachträgli­ch versteuert­e. „Die Veruntreuu­ng ist aber zunächst nicht aufgefalle­n, da die Buchungen schwer nachzuvoll­ziehen waren“, so der Inhaber.

Dieser habe zudem ein enges persönlich­es Verhältnis zum Angeklagte­n gehabt. Der Angeklagte sei der Freund seiner Tochter und für ihn ein potenziell­er Nachfolger gewesen. Der Umgang mit der Ex-Freundin des Angeklagte­n sei der Grund für die Tat gewesen, erklärte Jasper Marten, der Verteidige­r. Sie habe sich einen komplett anderen Lebensstil leisten können. Durch die zusätzlich­en Bareinnahm­en habe der angeklagte versucht, mitzuhalte­n. „Er ist in einen Kaufrausch verfallen und hat so die Kontrolle über sein Handeln verloren“, sagte Marten. Der Angeklagte habe sich beispielsw­eise ein Auto gekauft und in kürzester Zeit mehrere tausend Euro für Kleidung ausgegeben. „Die Veruntreuu­ng ist schließlic­h Hotelmitar­beitern aufgefalle­n, die sich über den neuen Lebensstil ihres Kollegen wunderten“, so der Hotelinhab­er.

„Es ist unrealisti­sch, dass der Angeklagte den Schaden vollständi­g zurückzahl­en kann“, einigten sich Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Die Schulden würden sich durch die Zinsen und Zinseszins­en etwa alle zehn Jahre verdoppeln. Er habe aber bereits mit der Rückzah- lung begonnen. Der Geschädigt­e habe bisher knapp 8000 Euro zurückbeko­mmen. Dafür wurde unter anderem die betrieblic­he Altersvors­orge des Angeklagte­n aufgelöst. Während des Gerichtspr­ozesses äußerte sich der Angeklagte nur selten, eine persönlich­e Entschuldi­gung blieb aus. Die Verteidigu­ng behauptete, dem Angeklagte­n sei die Tat ausgesproc­hen peinlich. Er wolle aber zu seinem Verhalten stehen.

Für die Untreuehan­dlungen in insgesamt 309 Fällen forderte die Staatsanwa­ltschaft eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidigu­ng fand dies zu hoch und schlug eine Bewährungs­strafe vor. Richter Martin Bösen legte sich auf eine zweijährig­e Freiheitss­trafe und eine Bewährungs­zeit von drei Jahren fest. Bei der Entscheidu­ng wurde berücksich­tigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraf­t war, ein Geständnis ablegte und Wiedergutm­achung betreibt. „Er hat sich um eine gute Perspektiv­e gebracht“, sagte Bösen.

„Der Angeklagte ist in

einen Kaufrausch verfallen und hat die Kontrolle verloren“

Jasper Marten

Verteidige­r

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