Verbraucherzentrale hilft bei Bankentgelten
Neuer Service: Die Experten unterstützen Betroffene jetzt auch rechtlich gegenüber der Bank.
LANGENFELD (bine) Ob Kreditkarte oder Girokonto: Banken und Sparkassen werden immer kreativer, was die Einführung neuer Bankentgelte angeht. Auch die Erhöhung bestehender Preise hat zuletzt viele Verbraucher getroffen. Doch Kunden müssen nicht jede Erhöhung und jedes Entgelt hinnehmen. Damit sie sich im Gebühren-Dschungel zurecht finden, gibt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld folgende Tipps zu Girokonten und Kreditkarten:
Konto wechseln: Flattert eine Preiserhöhung fürs Girokonto ins Haus, können Verbraucher kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen.
Widersprechen: Kunden können einer Preiserhöhung auch widersprechen. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Konditionen weiter. Im Gegenzug macht die Bank aber womöglich von ihrem eigenen Kündigungsrecht Gebrauch. Spätestens dann muss man sich auf die Suche nach einem neuen Institut machen.
„Kontowechsel light“: Verbraucher, die mit der Preiserhöhung einverstanden sind oder die Bank nicht wechseln wollen, müssen eigentlich nichts veranlassen. Das Konto läuft dann zu den neuen Konditionen weiter. Doch auch hier lohnt sich ein wenig Recherche. Oft bietet die eigene Bank verschiedene Kontomodelle an. Unter Umständen passt ein anderes womöglich billigeres Modell besser zu den eigenen Bedürfnissen.
Juristische Prüfung: Wurde Verbrauchern bereits ein Entgelt berechnet, können sie dies juristisch prüfen lassen: Ist es unzulässig, besteht ein Anspruch auf Rückerstat- tung. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise aktuell entschieden, dass Banken für die Benachrichtigung über eine geplatzte Lastschrift kein beliebig hohes Entgelt verlangen dürfen (Az.: XI ZR 590/15). Bei Diebstahl oder Verlust wiederum darf die Ersatzkarte nichts kosten (Az. XI ZR 166/14). Ebenso ist eine pauschale Mindestgebühr für geduldete Überziehungen nicht erlaubt (Az. XI ZR 9/15).
Bei solchen Fragen und Problemen hilft das neue Angebot „Beratung zu Bankdienstleistungen“der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Fachleute prüfen, ob ein Bankentgelt zulässig ist und erklären, wie Kunden auf eine Preisänderung reagieren können. Ebenso helfen sie rund um die Einrichtung und Nutzung des Girokontos (etwa Kündigungsfristen, Dauer einer Überweisung). Die Verbraucherzentrale unterstützt darüber hinaus Betroffene rechtlich auch gegenüber ihrer Bank.
Die neue Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale in Langenfeld kostet 9 Euro. Ist eine Rechtsvertretung nötig, fallen 25 Euro an. In komplexeren Fällen übernimmt ein Honorarrechtsanwalt die Beratung für 30 Euro. Die genauen Konditionen erfahren Verbraucher in der Beratungsstelle.