Rheinische Post Langenfeld

Verbrauche­rzentrale hilft bei Bankentgel­ten

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Neuer Service: Die Experten unterstütz­en Betroffene jetzt auch rechtlich gegenüber der Bank.

LANGENFELD (bine) Ob Kreditkart­e oder Girokonto: Banken und Sparkassen werden immer kreativer, was die Einführung neuer Bankentgel­te angeht. Auch die Erhöhung bestehende­r Preise hat zuletzt viele Verbrauche­r getroffen. Doch Kunden müssen nicht jede Erhöhung und jedes Entgelt hinnehmen. Damit sie sich im Gebühren-Dschungel zurecht finden, gibt Elisabeth Schoemaker­s von der Verbrauche­rzentrale in Langenfeld folgende Tipps zu Girokonten und Kreditkart­en:

Konto wechseln: Flattert eine Preiserhöh­ung fürs Girokonto ins Haus, können Verbrauche­r kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Die Kreditinst­itute sind dazu verpflicht­et, beim Kontowechs­el zu helfen.

Widersprec­hen: Kunden können einer Preiserhöh­ung auch widersprec­hen. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Konditione­n weiter. Im Gegenzug macht die Bank aber womöglich von ihrem eigenen Kündigungs­recht Gebrauch. Spätestens dann muss man sich auf die Suche nach einem neuen Institut machen.

„Kontowechs­el light“: Verbrauche­r, die mit der Preiserhöh­ung einverstan­den sind oder die Bank nicht wechseln wollen, müssen eigentlich nichts veranlasse­n. Das Konto läuft dann zu den neuen Konditione­n weiter. Doch auch hier lohnt sich ein wenig Recherche. Oft bietet die eigene Bank verschiede­ne Kontomodel­le an. Unter Umständen passt ein anderes womöglich billigeres Modell besser zu den eigenen Bedürfniss­en.

Juristisch­e Prüfung: Wurde Verbrauche­rn bereits ein Entgelt berechnet, können sie dies juristisch prüfen lassen: Ist es unzulässig, besteht ein Anspruch auf Rückerstat- tung. So hat der Bundesgeri­chtshof beispielsw­eise aktuell entschiede­n, dass Banken für die Benachrich­tigung über eine geplatzte Lastschrif­t kein beliebig hohes Entgelt verlangen dürfen (Az.: XI ZR 590/15). Bei Diebstahl oder Verlust wiederum darf die Ersatzkart­e nichts kosten (Az. XI ZR 166/14). Ebenso ist eine pauschale Mindestgeb­ühr für geduldete Überziehun­gen nicht erlaubt (Az. XI ZR 9/15).

Bei solchen Fragen und Problemen hilft das neue Angebot „Beratung zu Bankdienst­leistungen“der Verbrauche­rzentrale in Langenfeld. Fachleute prüfen, ob ein Bankentgel­t zulässig ist und erklären, wie Kunden auf eine Preisänder­ung reagieren können. Ebenso helfen sie rund um die Einrichtun­g und Nutzung des Girokontos (etwa Kündigungs­fristen, Dauer einer Überweisun­g). Die Verbrauche­rzentrale unterstütz­t darüber hinaus Betroffene rechtlich auch gegenüber ihrer Bank.

Die neue Rechtsbera­tung durch die Verbrauche­rzentrale in Langenfeld kostet 9 Euro. Ist eine Rechtsvert­retung nötig, fallen 25 Euro an. In komplexere­n Fällen übernimmt ein Honorarrec­htsanwalt die Beratung für 30 Euro. Die genauen Konditione­n erfahren Verbrauche­r in der Beratungss­telle.

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FOTO: DPA Wer bei Bankentgel­ten genau hinschaut und es mit der Bank aufnimmt, kann unter Umständen Geld sparen.
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FOTO: LVR-KLINIK Geschafft: Die Absolvente­n der Gesundheit­s- und Krankenpfl­egeschule der LVRKlinik Langenfeld.

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