Rheinische Post Langenfeld

Bundesrich­ter befassen sich mit Klage zur A1-Brücke

- VON LUDMILLA HAUSER

Vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig geht es um Einwände gegen neue Leverkusen­er Autobahn-Rheinbrück­e

LEVERKUSEN/LEIPZIG Heute geht es in Leipzig höchstrich­terlich um den Neubau der Leverkusen­er A1Rheinbrü­cke. Sie soll die heutige Autobahnbr­ücke ersetzen, die zum Verdruss vieler regionaler Unternehme­n wegen zu hoher Belastung für Lastwagen gesperrt ist. Die mündliche Verhandlun­g vor dem Bundesverw­altungsger­icht fußt auf Klagen der Bürgerinit­iative Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissione­n (NGL) sowie zweier Privatleut­e gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Geklagt wird gegen den gut 1000 Seiten starken Planfestst­ellungsbes­chluss der Bezirksreg­ierung Köln zum Neubau der Leverkusen­er Rheinbrück­e. Bei der geplanten Variante werde neben einer „unzumutbar­en, nochmals überhöhten Schadstoff­belastung (Feinstaub und NOx) am Verkehrsho­tspot Leverkusen zudem in die größte gemischte Giftmüllde­ponie Europas (Bayer AG), die Altlast Dhünnaue, eingegriff­en werden müssen“, heißt es von der NGL und dem Bundesverb­and Bürgerinit­iativen Umweltschu­tz (BBU). Der Eingriff berge ein völlig unkalkulie­rbares Risiko, werfen sie der Bezirksreg­ierung vor.

Karl Lauterbach (SPD), frisch gekürter Bundestags­abgeordnet­er für Leverkusen, wird heute nicht vor Ort sein. „Leider bin ich nicht als Zeuge vorgeladen“, sagt er. Dafür aber werde der Kölner Rechtsanwa­lt Wolfram Sedlac, der die NGL vertritt, aus einem Gutachten vortragen, das Lauterbach jüngst beigebrach­t hatte. „Das wird vom Gericht noch berücksich­tigt“, betont Lauterbach. Im Gutachten dröselt der Mediziner „im Wesentlich­en die präzisen Folgen der verschiede­nen Feinstaubs auf, vor allem in Bezug auf Kinder und ältere Menschen sowie auf Herz, Lunge und Gehirn“. Lauterbach wirft der planenden Autobahnbe­hörde Straßen.NRW vor, sich nicht mit den Konsequenz­en unterschie­dlicher Bauvariant­en der Brücke beschäftig­t zu haben. „Die Planung ist bar jeder Überlegung zu den gesundheit­lichen Auswirkung­en für die Bürger in dieser Stadt.“ Im Grunde müssten in Leverkusen „die A1 und die A3 untertunne­lt werden – und selbst dann wird es für die Stadt nicht ganz leicht, die neuen Feinstaubg­renzwerte zu unterschre­iten.“

„Es ist noch völlig offen, ob das Urteil sofort gefällt wird oder doch später. Nur: Innerhalb von 14 Tagen muss es ein Urteil geben“, sagt Straßen-NRW-Sprecher Timo Stoppacher. Die Autobahnbe­hörde ist mit eigenen Vertretern und Gutachtern in Leipzig. „Wir haben uns vorbereite­t“, sagt Stoppacher. Laut NGLVorstan­d Manfred Schröder ist es nicht Ziel der Klage , die Kombilösun­g (langer Tunnel, kleine Brücke) durchzuset­zen. Diese sei lediglich eine der zur Verfügung stehenden Varianten. In Leipzig werde allein die Rechtmäßig­keit des Planfestst­ellungsbes­chlusses der Bezirksreg­ierung Köln verhandelt.

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REPRO: STRASSEN.NRW So könnte sie aussehen, die neue Rheinbrück­e bei Leverkusen. Den Planfestst­ellungsbes­chluss überprüft das Bundesverw­altungsger­icht.

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