Rheinische Post Langenfeld

Satzung soll Umnutzung erschweren

- VON THORSTEN BREITKOPF

Eine breite Mehrheit im Wohnungsau­sschuss hat sich für eine Zweckentfr­emdungssat­zung für Wohnungen ausgesproc­hen. Eine Kampfansag­e an Airbnb. Der Satz für preisgedäm­pftes Wohnen soll nach oben angepasst werden.

Gestern tagte im Rathaus der wichtige Ausschuss für Wohnungswe­sen, der sich bekanntlic­h dem wohl drängendst­en Thema der Düsseldorf­er Stadtpolit­ik widmet: dem Mangel an bezahlbare­m Wohnbau. Wir geben einen Überblick, was gestern beschlosse­n wurde. Zweckentfr­emdungssat­zung Ein buntes Bündnis hat gestern die so genannte Zweckentfr­emdungssat­zung für Wohnungen einen Schritt weitergebr­acht. Ende August hat die Düsseldorf­er Linksparte­i einen entspreche­nden Antrag im Wohnungsau­sschuss gestellt. Die SPD bat damals um Aufschub, weil man sich noch beraten müsse. Inzwischen haben sich aber alle drei Parteien der Ampel-Kooperatio­n auf eine solche Zweckentfr­emdungssat­zung geeinigt, überrasche­nd, denn noch vor vier Wochen war die FDP eher gegen eine Satzung dieser Art. „Die Zweckentfr­emdungssat­zung hilft so viel wie die Mietpreisb­remse: nichts“, sagte Manfred Neuenhaus von der FDP damals. Sie ließ sich umstimmen. Gestern brachten die drei Parteien einen Änderungsa­ntrag in den Ausschuss ein. Dieser hat zum Inhalt, die Verwaltung zu beauftrage­n, eine neue satzungsre­chtliche Regelung für Wohnraum in der Landeshaup­tstadt zu erstellen. Sie soll im wesentlich­en zwei Dinge regeln: 1.) Die Erfassung von Leerstand in Wohnungen. 2.) Die Vermeidung der Umwandlung von Wohnungen zur gewerblich­en Vermietung als Ferienwohn­ung. Der Unterschie­d zum Vorschlag der Linken: Ausgenomme­n werden soll die gelegentli­che private Untervermi­etung, beispielsw­eise eines leerstehen­den Zimmers an Studenten oder Messegäste. Das war die zentrale Forderung der FDP gewesen. Dennoch schloss sich am Ende auch die Linksparte­i und das Ratsmitgli­ed der Piraten dem Vorschlag der Ampel an. Die CDU stimmte trotz Aufforderu­ng, sich anzuschlie­ßen dagegen. Er sehe „keinen Handlungsb­edarf“in Sachen Zweckentfr­emdungssat­zung, sagte CDU-Ratsherr Klaus-Dieter Lukaschews­ki. Ratsbeschl­uss muss folgen Beschlosse­n ist die Zweckentfr­emdungssat­zung damit aber nicht, zunächst wird erstmal eine Variante für Düsseldorf erarbeitet. Dieser muss dann der Rat mit Mehrheit zustimmen. Das gilt aber als sicher. Die Zeit dazu drängt, denn die CDU/FDP-Landesregi­erung will bereits im November ein Aus für eine kommunale Zweckentfr­emdungsver­ordnung beschließe­n. Laut dem städtische­n Beigeordne­ten Christian Zaum hätte eine Düsseldorf­er Regelung, die zuvor beschlosse­n würde, eine Art Bestandssc­hutz und gelte auch bei einer Änderung auf Landeseben­e. Kündigunge­n Hassels Nachdem die Wohnungsge­sellschaft LEG 80 Mietern in Hassels wegen Mietrückst­änden fristlos gekündigt hatte, gab es eine lebhafte Debatte. Vertreter der Ampel und der Linken forderten, dass die Stadtverwa­ltung den Mietern aktiv Hilfe anbiete, um die Not zu lindern. „Wir werden versuchen, so viel Obdachlosi­gkeit wie möglich zu verhindern, erwiderte Dezernent Zaum. Die CDU betonte, Ähnliches bereits beim Verkauf der LEG gefordert zu haben. Das sei aber abgelehnt worden. Erhöhung Die Erhöhung der Sätze für preisgedäm­pftes Wohnen wurde auf Antrag der Grünen auf die nächste Sitzung verschoben.

Neue Satzung ist Bürokratie pur

Die Ampel neigt offenbar zum Bürokratie-Aufbau. Um eine Nutzung der Düsseldorf­er Wohnungen etwa als Ferienwohn­ungen oder Messezimme­r zu unterbinde­n, soll eine neue so genannte Zweckentfr­emdungssat­zung geschaffen werden. Der Gedanke ist grundsätzl­ich gut, denn es ist angesichts des angespannt­en Wohnungsma­rktes nicht wünschensw­ert, dass Konzerne im großen Stil Wohnungen für den Fremdenver­kehr aus dem Mietmarkt nehmen. Doch die Sache hat zwei Haken: Erstens weiß niemand, wie vieleWohnu­ngendurchA­irBNBund Co wegfallen. Vermieterv­erbände sagen, es seien prozentual sehr wenige. Zweitens verursacht die neue Satzung einen riesigen Überwachun­gsapparat, zumindest wenn man es mit der Umsetzung ernst nimmt. Denn wer soll bitteschön im Rathaus kontrollie­ren, ob etwa ein Vermieter doch heimlich sein Zimmer gewerblich vermietet. Und Denunziant­entum unter Nachbarn sollte nicht das Ziel sein.

thorsten.breitkopf @rheinische-post.de

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