Rheinische Post Langenfeld

Parkregelu­ng verwirrt Anwohner

- VON SABINE SCHMITT

Neues Pflaster, viele Knöllchen. In der Monheimer Altstadt gibt’s Verwirrung darum, wo man parken darf und wo nicht.

MONHEIM Es ist schick und kommt bei Besuchern gut an. Das neue Kopfsteinp­flaster in der Monheimer Altstadt. Doch seit es liegt und die Baustellen­zeit vorbei ist, hat das Ordnungsam­t das ein oder andere Knöllchen verteilt und Autofahrer mündlich verwarnt. Wo darf man parken und wo nicht? Das ist nicht allen klar. Das Thema ärgert Anwohner – aus unterschie­dlichen Gründen.

Die einen beschweren sich über Falschpark­er und erstatten Privatanze­igen. 43 waren es laut Ordnungsam­t für den Bereich Turmstraße innnerhalb von vier Wochen. Demgegenüb­er stehen im selben Zeitraum laut Ordnungsam­t 21 Strafzette­l für Falschpark­en (Turmstraße vier, Franz-Böhm-Straße 15, Freiheit zwei). Ein Anwohner habe die Stadt auch darauf hingewiese­n, dass Parken auf dem Gehweg verboten sei und nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfe. An der Turmstraße etwa, da parke jeder wie er gerade lustig sei. Aber: Wenn auf beiden Seiten Autos stehen, passe da dann auch kein Rettungswa­gen mehr durch.

Andere beklagen fehlende Transparen­z. Der Monheimer Eduard Mayer zum Beispiel. Sein Sohn wohnt in der Franz-Böhm-Straße. Innerhalb von einem Tag habe man dort neulich zweimal einem Strafzette­l bekommen. Mayer beschreibt das Problem dort so: „Im Rahmen der Umgestaltu­ng der Monheimer Altstadt wurde über die gesamte Fläche Kopfsteinp­flaster ohne Höhenunter­schiede verlegt. Die Fahrbahn wurde auf eine Spur reduziert. Dies ist lediglich durch Wasserabfl­ussrinnen erkennbar.“Ein Parken auf oder am Rande der Fahrbahn sei nicht möglich. Schilder, die eine Parkregelu­ng erkennen lassen, gebe es nicht. Anwohner parkten nun außerhalb der Fahrbahn.

Doch nun habe die Verwaltung vermehrt Verwarnung­en verteilt, mit der Begründung, dass Parken auf dem Bürgerstei­g nicht zulässig sei. Dabei sei ein Bürgerstei­g im klassische­n Sinn wegen fehlender Höhenunter­schiede nicht erkennbar. „Es scheint so, dass der klassische Fall von Abzocke vorliegt“, sagt Mayer. Er findet: „Zumindest hätte man die Anwohner auf eine Regelung für das Parken informiere­n müssen, falls das nicht erlaubt ist.“

Auf beides antwortet die Stadtveral­tung indes mit einem Nein. Strafzette­l habe man auch früher schon in der Altstadt verteilt, sagt Christiane Schärfke, die Leiterin des Ordnungsam­tes. In der Altstadt werde so kontrollie­rt wie in der Vergangenh­eit. Anwohner abzuziehen sei nicht der Plan.

Zur Frage der Transparen­z äußert sich das Bauamt. Dass man an den betreffend­en Stellen nicht parken dürfe, sei verkehrsre­chtlich klar. Fachbereic­hsleiter Andreas Apsel sagt aber, man wolle Anwohnern entgegenko­mmen. „Wir werden uns etwas überlegen, um die Situation noch deutlicher zu machen, etwa durch Poller oder Sitzwürfel.“Indes dürfe das Altstadtbi­ld dadurch nicht verschande­lt werden. Schilder wird es wohl nicht geben. „Wenn die Situation rechtlich klar ist, dürfen wir kein Schild aufstellen“, sagt Apsel. Generell ist (und war) Parken nicht an vielen Stellen in der Altstadt erlaubt, das soll sich auch nicht ändern. „Wir wollen keinen Parkplatz in der Altstadt, sondern einen öffentlich­en Platz“, sagt Apsel. Parkplätze gibt es am Schützenpl­atz und am Eingang zur Altstadt (unterhalb von Bormachers Biergarten), der jetzt indes neu gebaut wird.

Ansonsten gelten für das Parken in der Altstadt folgende Regeln:

Franz-Böhm-Straße: Ab Hausnummer 5/Ende des Kirchengel­ändes ist Parken auf dem Bürgerstei­g verboten, auch wenn es hier keinen Höhenunter­schied gibt. Auf der anderen Seite der Turmstraße ist die Straße auf Höhe der Freiheit sehr eng; dort müssen (wie überall) drei Meter Platz für die Durchfahrt bleiben, damit auch Rettungsfa­hrzeuge durchkomme­n.

Turmstraße: Auf dem Abschnitt Turm-/Kapellenst­raße bis Turm-/ Franz-Böhm-Straße ist die Fahrbahn nur knapp über drei Meter breit; Parken ist daher hier nicht erlaubt. Für das Stück Turm-/FranzBöhm-Straße bis Turm-/Grabenstra­ße gilt: Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Parken darf man auf Höhe der Hausnummer­n 20-24 – allerdings nur auf einer Seite, sonst wird die Fahrbahn auch hier zu schmal. Teilweise gilt auf dem Abschnitt der Turmstraße ein eingeschrä­nktes Halteverbo­t,. Das Schild, das das Ende des Halteverbo­t anzeigt, fehlt zurzeit und soll bald erneuert werden, sagt die Stadt.

 ?? RP-FOTO: RALPH MATZERATH, ?? Eduard Mayer ärgert sich über die unklare Parkregelu­ng in der neu gepflaster­ten Altstadt. Sein Sohn wohnt in der FranzBöhm-Straße. Innerhalb von einem Tag habe man dort neulich zweimal einem Strafzette­l bekommen.
RP-FOTO: RALPH MATZERATH, Eduard Mayer ärgert sich über die unklare Parkregelu­ng in der neu gepflaster­ten Altstadt. Sein Sohn wohnt in der FranzBöhm-Straße. Innerhalb von einem Tag habe man dort neulich zweimal einem Strafzette­l bekommen.

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